Das Einführen von Vermögenssteuern ist ein ewiger Wunsch der Politik, der Sozialpartner und allen Fans einer staatlichen Umverteilung. Mit den Einnahmen aus dieser Steuer sollen – nennen wir das Kind beim Namen – Budgetlöcher aller Art gestopft werden. Die Idee hat nur einen Haken: Vermögenssteuern können gar nicht mehr eingeführt werden. Es gibt sie nämlich schon. Und zwar auf eh fast alles.
Wer heute das Einführen von Vermögenssteuern fordert, ignoriert hartnäckig die Tatsache, dass es bereits eine ganze Liste an vermögensbezogenen Steuern gibt. Auch der geringste, aus Vermögen erzielte Ertrag unterliegt in Österreich der Steuerpflicht. Sparbuch, Bausparvertrag, Wertpapiere, Lebensversicherung, Immobilien, Firmenbeteiligungen – jede Form von Vermögen wird in Österreich besteuert.
Woher kommt Vermögen überhaupt?
Jedes Arbeitseinkommen ist mit bis zu 50% (nach Inkrafttreten der neuesten Steuerreform mit bis zu 55%) Einkommensteuer belastet. Vermögen kann also, wenn überhaupt, nur mit vorheriger, substanzieller Steuerbelastung geschaffen werden. Diese Steuerleistung hat bereits wesentlich zum Gemeinwohl beigetragen. Bei Erbschaft oder Schenkung wurde dieser Beitrag schon vom Erblasser geleistet.
Es ist schwer genug aus versteuertem Einkommen ein Vermögen aufzubauen. Gelingt es trotzdem, dann unterliegen die Erträge und realisierten Wertsteigerungen der erneuten und beinahe lückenlosen Besteuerung.
KESt, VersSt, ESt, GrESt, GrSt, ImmoESt, KÖSt
Zinsengutschriften am Sparbuch, beim Bausparvertrag und für Kontoguthaben werden mit 25% Kapitalertragsteuer (KESt) besteuert. Erträge und realisierte Kursgewinne aus Wertpapieren wie Anleihen, Aktien und Investmentfonds unterliegen ebenfalls der 25%-igen Besteuerung. Steuerfreie Kursgewinne sind ja schon seit dem Jahr 2011 Geschichte, Ausnahmen gelten nur mehr für so genannten Altbestand.
Prämienzahlungen in Lebensversicherungen, die viele Österreicher auch zur Pensionsvorsorge nutzen, werden mit 4% beziehungsweise 11% Versicherungssteuer (VersSt) belastet. Übersteigt dann beispielsweise die ausbezahlte Rente den so genannten kapitalisierten Wert der Rentenverpflichtung unterliegen die Rentenzahlungen der vollen Einkommensteuer (ESt).
Beim Kauf von Immobilien fallen Grunderwerbsteuer (GrESt) und Grundbuchseintragungsgebühr an, die eigentlich eine Art von Substanzsteuer darstellen. Für die Immobilie, die Sie besitzen, bezahlen Sie laufend Grundsteuer (GrSt). Erträge aus Immobilienvermögen durch Vermietung und Verpachtung werden mit bis zu 50% Einkommensteuer versteuert. Der Gewinn beim Verkauf von Immobilien wird mit bis zu 25% Immobilienertragsteuer (ImmoESt) versteuert.
Für Unternehmensgewinne fallen 25% Körperschaftssteuer an (KÖSt). Tätigt eine Kapitalgesellschaft Ausschüttungen an die Gesellschafter, gönnt sich der Unternehmer also einen Teil des von ihm erarbeiteten Gewinns, fallen darauf noch einmal 25% Kapitalertragsteuer (zukünftig 27,5%) an.
Lückenlose Steuerpflicht
Von Vermögenssteuern sind insbesondere die vielen kleinen und mittleren Vermögen betroffen. Denn sie können – im Gegensatz zu wirklich großen Vermögen – nicht vor der Steuerlast flüchten. Die sprichwörtliche Krot fressen wie so oft die ehrlichen Sparer und Anleger, von der Oma über den Häuslbauer bis zum Unternehmer.
Beinahe jedes Vermögen wird heute bereits besteuert. Beim Aufbauen ebenso wie beim Erhalten. Ich frage mich also, worauf noch Vermögenssteuern eingeführt werden sollen. Welche Lücke hat die Politik bis heute übersehen? Mir persönlich fällt nicht viel dazu ein. Aber unsere Politiker haben ja auch viel Übung darin bestehende Steuern zu erhöhen …
Bildnachweis: fotolia.de