Wir Österreicher nörgeln ja gerne. Über alles und nichts. Besonders, wenn es ums Geld geht. Auch unseren Politikern und deren parteinahen Vorfeldorganisationen à la Arbeiterkammer reichen schon geringste Anlässe für einen Aufschrei der Empörung. Die wirklichen teuren Ungerechtigkeiten rühren aber augenscheinlich weder uns Österreicher noch die sonst so lauten Arbeitnehmervertreter von AK und ÖGB. Wie zum Beispiel die Pensionsprivilegien der Beamten.
Wird wie zuletzt an einigen (etwa 75 von österreichweit ca. 8.000) Bankomaten eine Gebühr von 1,95 Euro für das Beheben von Bargeld verlangt, ist sofort Feuer am Dach. Von Konsumenten über Politik bis Arbeiterkammer prangern alle diese „böse Abzocke“ an. Sofort steht das gesetzliche Verbieten im Raum. Warum kümmern sich Politiker und zwangsfinanzierte Arbeitnehmervertreter nicht um das Beseitigen richtig teurer Benachteiligungen? Ablenkungsmanöver?
Das Privileg der Beamten in Frühpension
Beamte, die – wie wohl nicht selten – in Frühpension gehen, also ihren Ruhestand vor dem Erreichen des Pensionsalters von 65 Jahren antreten, dürfen trotz aktivem Pensionsbezug unbegrenzt dazu verdienen – und zwar ohne dass ihnen die Pension gekürzt wird! Das hat der Verfassungsgerichtshof (!) bereits im Jahr 2005 bestätigt.
Natürlich dürfen auch ASVG-Frühpensionisten – also die breite Masse der Pensionsversicherten – im vorzeitigen Ruhestand dazuverdienen. Im Unterschied zu den Beamten wird ihnen aber (sobald sie mehr als geringfügig – aktuell 405 Euro pro Monat – dazuverdienen) sofort die Pension gekürzt.
Warum sind manche gleicher als gleich?
Noch im April 2016 versprach die Politik, konkret die damalige Staatssekretärin Steßl (SPÖ), dass sie Sozialminster Stöger (SPÖ) bei einheitlichen Regeln für Beamte im Ruhestand und ASVG-Pensionsten unterstützt. Denn Sozialminister Stöger konnte sich zu diesem Zeitpunkt noch vorstellen, die Regelungen für ASVG-Pensionisten denen der Beamten anzugleichen.
Mittlerweile hat sich die Ankündigung als ein weiteres, leeres Versprechen der Politik herausgestellt. Dabei sprechen wir gar nicht vom Gleichstellen der Pensionssysteme. Nur vom Angleichen und damit dem Reduzieren der ungerechten Benachteiligung der ASVG-Pensionsten war die Rede.
Aber die Pensionsprivilegien der Beamten werden laut der neuen Kanzleramtsstaatssekretärin Muna Duzdar (SPÖ) prolongiert. Beamte genießen weiterhin ihre ungerechtfertigte Bevorzugung bei den Ruhensbestimmungen.
Warum lassen sich das die ASVG-Versicherten gefallen!?
Die durchschnittlichen Ruhensbezüge der Beamten können sich übrigens sehen lassen:
- PensionistInnen des Verwaltungsdienstes: 34.707 Euro
- Lehrpersonen: 56.638 Euro
- ExekutivbeamtInnen: 36.692 Euro
- PensionistInnen des Militärischen Dienstes: 37.138 Euro
- RichterInnen und StaatsanwältInnen: 80.114 Euro
Und wie hoch ist die durchschnittliche ASVG-Pension?
Im Jahr 2015 waren es gerade einmal 1.086,27 Euro monatlich, ergibt (x 14) jährlich 15.207,78 Euro. Also nicht einmal die Hälfte der geringsten oben angeführten Durchschnittpension eines Beamten!
Klientelpolitik á la Österreich eben. Erstaunlich finde ich nur, dass sich die SPÖ für die traditionell schwarz gefärbte Beamtenschaft ins Zeug wirft ...
Quellenangaben:
Pensionsprivilegien bei Beamten einzementiert, DiePresse.com, 18.07.2016
Bundeskanzleramt Österreich, Publikation „Das Personal des Bundes 2015, Daten und Fakten“
ASVG-Pensionen benachteiligt? "Ist mir nicht wurscht", DiePresse.com, 04.04.2016
Pensionen: Stöger bereit zu Ende der Ruhensbestimmungen, DiePresse.com, 05.04.2016
Pensionen: SPÖ und ÖVP wollen "aufeinander zugehen", DiePresse.com, 06.04.2016