Heinz Christian Strache und Norbert Hofer bringen also das Ergebnis der Stichwahl um die Präsidentschaft am 22. Mai vor den Verfassungsgerichtshof – und das ist gut so! Bevor sich nun jemand auf die „schlechten Verlierer“ stürzt, hier etwas einfach zum Nachdenken:
Die Anfechtung ist in der Tat eher eine staatspolitische denn eine parteipolitische Entscheidung. Denn nach der reinen Lehre der Parteipolitik hätte die FPÖ wahrscheinlich eher einen Vorteil von einer Nicht-Anfechtung: Sie könnte so die nächsten Jahre immer wieder in die Verschwörungskiste greifen und fortgesetzt die Institutionen diskreditieren, ohne auch nur den geringsten Beweis dafür liefern zu müssen. Sie könnte auch das von ihr so geliebte und wahltechnisch so vorteilhafte Opfergetue ausschlachten. Sie könnte immer wieder neue Beispiele bringen, um das Misstrauen in Verwaltung und Staat zu schüren. A gift that gives on giving – würden die Angelsachsen sagen.
Die Anfechtung hingegen hat gesamtstaatlich zwei Vorteile:
Hält das Ergebnis und der Sieg von Alexander Van der Bellen, dann sind die Freiheitlichen mundtot gemacht und können aus dem knappen Vorsprung des Gegenkandidaten von Norbert Hofer kein parteipolitisches Kapital schlagen. Versuchen sie es nach einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs dennoch, werden sie sich zu Recht „schlechte Verlierer“ nennen lassen müssen, die mit allen Mitteln versuchen, Demokratie und Rechtsstaat zu schwächen. Nachdem sie aber laut Strache aus der „Verantwortung dem Rechtsstaat gegenüber“ handeln, darf man (vorläufig) erwarten, dass sie den Spruch anerkennen und der Verschwörungsspuk vorüber sein wird.
Hält das Ergebnis nicht und die Unregelmäßigkeiten in angeblich 94 von 117 Sprengeln, die Auszählung von 573.275 Stimmen vor Eintreffen der Wahlkommissionen trifft zu und 31.814 sind unkontrolliert für „nichtig“ erklärt worden, dann wäre es höchst an der Zeit, all den Schlampereien ein Ende zu bereiten. Dann wäre eine Anfechtung, wie schon einmal hier vorgebracht, wirklich ein Dienst an der Demokratie, den staatlichen Einrichtungen und der Schlawiner-Verwaltung.
Dabei ist es völlig unerheblich, ob Hofer nur deswegen die Stichwahl nicht gewonnen hat. Das viel wichtigere Thema wäre welche Konsequenzen aus einem derartig nachlässigen Umgang mit dem wichtigsten Recht in einer Demokratie, dem Wahlrecht, zu ziehen sind.
Wenn Unregelmäßigkeiten, Pannen, Schlampereien und Manipulationsversuche sich beim Verfassungsgerichtshof tatsächlich zu einem Zweifel an Stimmen und Prozenten der beiden Kandidaten verdichten sollten, wäre es höchste Zeit diese Summe an Stümpereien zu beseitigen.
Unannehmlichkeit? Unsicherheit? Eine Klarstellung des Verfassungsgerichtshof muss uns das wert sein. Dann wird der Pfusch hoffentlich aufhören.
Sitz des Präsidenten, Hofburg, Wien © Bwag/Wikimedia https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Wien_-_Neue_Hofburg.JPG