Wieder hat es funktioniert. Eine Idee ist aufgetaucht und für gut befunden worden – ohne eine Sekunde nachzudenken, was sie bedeuten würde; ohne eine einzige Frage nach der Umsetzung, nach Details; ohne jeden Hinweis, wie überflüssig sie ist.
In der ORF-Pressestunde und dann wieder während der TV-Konfrontation mit SPÖ-Chef Christian Kern Sonntag Abend in Puls 4 hatte ÖVP-Chef Sebsatian Kurz den Brocken hingeworfen. Mit einem eigenen Gesetz nach der Wahl soll „Dirty Campaigning“ per Einführung eines neuen Straftatbestands verboten werden. Kern sicherte Unterstützung zu und fragte nicht nach, wie Kurz sich das überhaupt vorstellt. Alle strafrechtlich relevanten Handlungen im Zuge eines Wahlkampfs wie Verleumdung oder Verhetzung, unwahre Behauptungen, Kreditschädigung etc. sind bereits verboten und verfolgungswürdig.
Kurz hat erreicht, was er wollte. Die „neue Idee“ wurde tags darauf herumgereicht: Der Bezirksvorsteher von Seewinkel, Burgenlands Landeshauptmann Hans Niessl und sein Rayonsinspektor, Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil, beide SPÖ, wurden befragt. Niessl befand originellerweise für gut, dass man Verleumdung verfolgen werde können. Nun, es muss ja nicht jeder die geltenden Strafbestimmung kennen.
Also wurde am Montag freudig über etwas weiter diskutiert, was Verfassungsrechtler Heinz Mayer milde als „nicht durchdacht“ bezeichnet. Welche konkreten Bestimmungen sollen da aufgenommen werden? Wer versteht was unter „unwahrer Behauptung“, es könne sich schließlich auch um einen einfachen Fehler handeln. Das Wort vom „Unsinn“ fällt auch.
Politikberater Thomas Hofer bezeichnet das Ganze als „lächerlich“ und es könne sich nur um irgendeine Symbolgeste handeln. Wie sollte es denn exekutiert werden, wenn ohnehin schon alle Straftatbestände vorhanden sind. Hofer glaubt, dass alle in die Populismusfalle tappen und sich nicht mehr trauen, dagegen zu halten.
Nicht einmal Justizminister Wolfgang Brandstetter, der nach der Wahl vielleicht keiner mehr sein wird. Im ORF Mittagsjournal sprach er davon „bestehende Gesetze zu adaptieren“, als ob es nicht gleichgültig wäre, ob der Straftatbestand der Verleumdung etwa verbal oder im Internet gegeben ist. Wenigstens gestand Brandstetter ein, dass bereits jetzt auch das „Verbreiten von falschen Nachrichten“ strafbar ist, wenn dadurch ein Wahlverhalten verändert werden könnte und keine Zeit für eine Gegendarstellung ist (§ 264 des Strafgesetzbuches). Darauf stehen bis zu sechs Monaten Haft.
Immerhin sprach Brandstetter auch eine leise Warnung aus: Das Strafrecht sollte nur genutzt werden, wenn es unbedingt notwendig ist. Die Angelegenheit müsse gut überlegt werden.
Es ist erstaunlich, dass weder Kern noch später Heinz Christian Strache auf die Gefahren eines solchen Gesetzes aufmerksam machten: Wer bestimmt, was „dirty“ ist? Kann es nicht zu einem Instrument werden, mit dem man politische Gegner mundtot machen kann? Aus rein wahltaktischen und parteipolitischen Überlegungen am Strafrecht zu drehen, kann immens gefährlich sein. Was wenn sich die Zeiten auch in Österreich in Richtung illiberaler Demokratie ändern? Unter schwammigen Bestimmungen, die über die bisherigen Straftatbestände hinausgehen, kann bald alles subsummiert werden. Wer zieht dann die Grenzen? Der Willkür kann Tür und Tor geöffnet werden.
Ein Aufschrei von Neos, Pilz oder den Grünen war am Montag nicht zu hören.
Vielleicht wäre es doch von Vorteil gewesen, Kurz hätte sein Jusstudium beendet.
Jedenfalls ist das eine Idee, von der man sich – im Gegensatz zu anderen - wünscht, dass sie nach dem Wahltag sofort vergessen wird.
https://www.youtube.com/watch?v=5N9DHnGP5fw&t=284s