1. Teil: https://www.fischundfleisch.com/anti3anti/der-pressekodex-ziffer-12-diskriminierungen-17410
Der Schutz des Opfers wird in der „Richtlinie 8.2 – Opferschutz“ des Pressecodex erwähnt:
Die Identität von Opfern ist besonders zu schützen. Für das Verständnis eines Unfallgeschehens, Unglücks- bzw. Tathergangs ist das Wissen um die Identität des Opfers in der Regel unerheblich. Name und Foto eines Opfers können veröffentlicht werden, wenn das Opfer bzw. Angehörige oder sonstige befugte Personen zugestimmt haben, oder wenn es sich bei dem Opfer um eine Person des öffentlichen Lebens handelt.
Das heißt, dass letztendlich das Opfer bestimmt, ob sein Name oder Foto in der Presse erscheint. Im gesamten Pressekodex steht nicht, dass das Opfer ein Recht auf Unterdrückung seiner Zugehörigkeit zu einer religiösen, ethnischen oder anderen Minderheit hat. Folglich darf auch gegen den Willen des Opfers, eine Zugehörigkeit zu einer religiösen, ethnischen oder anderen Minderheit veröffentlicht werden.
Laut dem Magazin Cicero vom 11.03.2016 ist die Polizei ebenfalls bemüht, den Richtlinien des Pressekodex zu entsprechen. Zu den Richtlinien des Pressekodex gehört nach Meinung des Cicero auch der Identitätsschutz des Opfers, was nicht den Tatsachen entspricht. Sollte es zutreffen, dass die Polizeiberichte, auf die wiederum die Presseberichte fußen, nach den Richtlinien des Pressekodex abgefasst werden, dann findet die primäre Zensur bereits durch die Polizei statt, gefolgt von einer vertieften oder verfeinerten Zensur durch die offizielle, meist bezahlte Presse.
Unter dieser Doppelzensur ist es gewagt, zumindest bei der Strafverfolgung noch von Pressefreiheit zu sprechen. Die Zensur ist in Deutschland eingeführt worden, als die Rechte der Täter über die Rechte der Opfer gestellt worden sind. Dieser Vorgang lässt sich massenpsychologisch mit der „abgeschlossenen Bewältigung“ der nationalsozialistischen Vergangenheit erklären. Der forcierte Zustrom von Flüchtlingen verschärft zusätzlich die Problematik, da Flüchtlinge à priori als schutzbedürftig gelten, was sie auch sind, selbst wenn einige von ihnen in Deutschland Verbrechen begehen. Sogar die Gesetzesüberträter sind schutzbedürftig, wenn sie nicht in der Absicht uns aufsuchen, um auf unehrlicher Weise zu Geld zu kommen. Den Clash der Zivilisationen hat Deutschland objektiv bereits mit 0:1 verloren. Augenscheinlich bedeutet die kulturelle Bereicherung nicht zwangsweise die Zunahme bürgerlicher Freiheiten, sondern eher deren Abnahme.