Der Vergewaltiger, der kein Terrorist sein will

Nun schiebt das sozialdemokratisch-grün regierte NRW afghanische Flüchtlinge, die es nach Deutschland geschafft haben, zurück nach Afghanistan ab mit der eindeutig falschen Begründung, dass irgendwo in Afghanistan Sicherheit vorhanden ist. Genauso gut kann man einen Flüchtling ins Mittelmeer stoßen. Auch in diesem Fall besteht die reelle Chance, dass er schwimmend überlebt.

Der wahre Grund der Abschiebung sind die Bundes- und Landtagswahlen, die die AfD nicht gewinnen sollen. Was sind schon 30 NRW-Flüchtlinge gegen 30 gut dotierte SPD-Posten? Auch in NRW ist der Schlüpfer näher als das Unterhemd.

Interessant ist die Reaktion der mitregierenden und mutmaßlich mitverantwortlichen Grünen. Die flüchtlingspolitische Sprecherin der Grünen Monika Düker tritt aus Zorn auf die SPD von ihrem Amt zurück. Ob dieser Schritt finanzielle Einbußen bedeutet, ist nicht bekannt. Trotzdem ist der mutige Schritt zu begrüßen, wenn auch die darauf folgende Rücktrittsbegründung zum Nachdenken zwingt. Die Zurückgetretene spricht:

Stopp, hier ist eine rote Linie überschritten. Zwar gebe es für Afghanistan keinen generellen Abschiebestopp, aber man müsse darauf schauen, wenn es Einzelfälle gibt, wo es um schwere Gefährder und Straftäter mit terroristischem Hintergrund geht, die eine Gefährdung für Land und Leute seien. Hier müsse eine Abschiebung möglich sein, aber eben immer nur nach individueller Prüfung.

Einen afghanischen Terroristen darf man also nach Afghanistan zurückschieben, weil er dort nicht um sein Leben bangen muss. Als rückkehrender Terrorist ist er in seinem Milieu und darf in Afghanistan soviel morden, wie er will. Je mehr Afghanen er mordet, desto weniger afghanische Flüchtlinge werden uns belästigen.

Die Frage lautet, ab welcher Straftat eine Abschiebung für die Grünen gerechtfertigt ist. Aus dem Satz der flüchtlingspolitische Sprecherin der Grünen Monika Düker kann man entnehmen, dass der Abgeschobene Terrorist sein muss. Doch wie gering darf das Verbrechen sein, damit der Afghane ausgewiesen wird?

Reicht eine Vergewaltigung?

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