Die teilnehmenden Staaten an der Weltklimakonferenz in Marrakesch haben sich auf verbindliche Ziele verständigt. Das bedeutet, dass die teilnehmenden und unterschrieben habenden Staaten sich verpflichten, die Ziele der Weltklimakonferenz zur Einschränkung der globalen Klimaerwärmung auf 1,5 – 2,0° einzuhalten, indem sie den CO2-Ausstoß begrenzen oder klimaneutral, was immer dies auch sei, ganz unterlassen. Dadurch bekommt das Narrativ der anthropogenen (Menschen gemachten) Klimaerwärmung, kurz und falsch „Klimawandel“ genannt, eine juristische und justiziable Grundlage und kann der Gerichtsbarkeit unterworfen werden. Das postfaktische Narrativ wird somit zum politischen Faktum. Naturwissenschaftlich ändert sich unglücklicherweise nichts.

In Peru hat ein einheimischer Umweltschützer versucht, aus der Weltklimakonferenz in Marrakesch Kapital zu schlagen. Er hat jedoch den juristischen Irrtum begangen, indem er deutsche Klimasünder angezeigt hat, die seine Heimat durch die globale Klimaerwärmung ruinieren. UN-Beschlüsse zum Schutz des Lebens können nur gegen den eigenen Staat juristisch angegangen werden, da der Schutz der Bevölkerung laut UNO dem Heimatstaat obliegt und nicht den verursachenden Industrien. Nicht Industrien haben den Beschluss der Weltklimakonferenz unterschrieben, sondern Staaten.

Die Unterschrift der Bundesrepublik Deutschland unter dem Beschluss der Weltklimakonferenz in Marrakesch bedeutet, dass

• die Bundesrepublik Deutschland die anthropogene Klimaerwärmung anerkennt

• die Bundesrepublik Deutschland bereit ist, die anthropogene Klimaerwärmung einzudämmen und für durch die anthropogene Klimaerwärmung entstandenen Schäden einzustehen.

Da Deutschland ein demokratischer Staat ist, ist es für das Wohlergehen seiner Bürger verantwortlich. Somit kann ein deutscher Staatsbürger gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichtlich vorgehen, wenn er sich durch die anthropogenen Klimaerwärmung geschädigt sieht. Der klagende Bürger braucht sich nicht um die Gerichtskosten zu sorgen, da diese von staatlich subventionierten NGOs gerne übernommen werden. Diese Organisationen warten nur darauf, einen Prozess gegen Deutschland zu führen, um den Klimawandel in die reale Welt zu hieven, wenn auch nur juristisch.

Sollte der Kläger gewinnen, so kann er mit einem größeren Vermögen rechnen. Sollte er den Prozess verlieren, so kann er mit Hilfe seiner Bekanntheit durch Einladungen zu TV-Talkshows und Vorträgen mit einem ausreichenden Zubrot rechnen, so dass er keiner langweiligen und regelmäßigen Arbeit mehr nachgehen muss. Für den Kläger entsteht eine Win-win-Situation. Bedingung ist, dass er einer der ersten Kläger gegen den Staat ist. Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.

Um gegen den Staat wegen unterlassener Hilfeleistung durch anthropogene Klimaerwärmung klagen zu können, muss man einen Schaden vorweisen können. Beispielsweise ein zerstörtes Haus, dass ein Hochwasser nicht überstanden hat. Da die Bundesrepublik Deutschland das postfaktische Narrativ der weder beweisbaren, noch widerlegbaren anthropogenen Klimaerwärmung anerkennt, steht die Bundesrepublik Deutschland in der Pflicht zu beweisen, dass das Haus nicht durch die anthropogene Klimaerwärmung, für die die Bundesrepublik Deutschland schriftlich einsteht, geschädigt worden ist. Da postfaktisch, ist der Beweis à priori zum Scheitern verurteilt, es sei denn, der Richter ist bestochen oder blöde, was in der Bundesrepublik Deutschland post- und faktisch niemals vorkommt, da ein Rechtsstaat.

Mit Hilfe der Unterschrift unter dem wertlosen und teuren Papier aus Marrakesch lässt sich einiges Geld verdienen. SPD-Gabriel hat davor gewarnt! Es besteht keine Gefahr, dass das unrechtmäßig ergatterte Geld zurückbezahlt werden muss, solange das Narrativ der anthropogenen Klimaerwärmung in der Bundesrepublik Deutschland gültig ist. Doch selbst wenn in 1.000 oder 12 Jahren dem Narrativ die Gültigkeit abgesprochen werden sollte, braucht der siegreiche Kläger keine negativen finanziellen Konsequenzen zu befürchten. Zum Beweis: Die kleinen Mitläufer der NSDAP sind auch nicht belangt worden! Und in unserem Fall geht es nicht um bösartigen Faschismus, wie Ermordung von Juden und Zigeunern, sondern um die Rettung der Menschheit! Nun ja, unter Hitler ist es auch darum gegangen.

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