Die Bischöfliche Akademie des Bistums Aachen heißt seit 1953 und bis heute „August-Pieper-Haus“ nach dem anerkannten katholischen Soziallehrer August Pieper (1866 – 1942). Nun sind einige streng verschlossene Dokumente an die Öffentlichkeit gelangt, die leider zeigen, dass Piepers Haltung zum Nationalsozialismus und dessen Nähe zum Nazi-Regime, zur Blut- und-Boden-Ideologie und zum Führerprinzip derart eindeutig sind, dass heute nicht mehr mit der katholischen Soziallehre übereinstimmen. Die Bischöfliche Akademie gibt den Namen ihres Tagungshauses deshalb auf. Das Bistum beschließt: Schluss mit August Pieper!

Das Tagungshaus verliert seinen Namen aus bürokratischen Gründen erst am 1. Januar 2019. Lobend anzumerken ist, dass das Bistum Aachen sich nicht bewusst schuldig gemacht hat. Denn alle belastenden Unterlagen sind vom Bruder des August Pieper über Jahrzehnte äußerst sicher verwahrt gewesen. Nur Schriften, die August Pieper als Verfolgten des Nazi-Regimes zeigen und als Märtyrer darstellen, sind im Umlauf gewesen. Dank akkuraten und fleißigen Recherchen von Werner Neuhaus kommt nun die Wahrheit ans Licht. Werner Neuhaus veröffentlicht sein Buch

August Pieper und der Nationalsozialismus:

Über die Anfälligkeit des Rechtskatholizismus für völkisch-nationalistisches Denken

welches am 27.10.2017 erscheinen wird. Eine Ebook-Ausgabe ist bereits auf dem Markt.

Die Frage, die sich aufdrängt, lautet also nicht, warum es in der katholischen Kirche zu Aachen Jahrzehnte dauert, bis die Nazivergangenheit eines hohen und (bis dahin?) geachteten Katholiken entdeckt wird, bis also von dem Nazi-Anhänger der Nazi-Gegner August Pieper wird. Die Frage lautet auch nicht, ob die Recherche von offizieller katholischer Seite behindert worden ist, damit sie so spät wie möglich ans Licht der interessierten Öffentlichkeit kommt. Nein. Die Fragen lauten: Was wäre gewesen, wenn August Pieper nicht 1942 gestorben wäre, sondern das Ende des Nationalsozialismus überlebt hätte? Wäre August Pieper vor einem Gericht gestellt worden? Und falls ja: Wäre er schuldig gesprochen worden?

Nach den Erfahrungen mit anderen „Mitläufern“ wäre August Pieper mit an Sicherheit reichender Wahrscheinlich von einem deutschen Richter frei gesprochen worden. Denn das Gros der Richter sind Mitläufer. Hingegen wäre es höchst unwahrscheinlich, dass nach einem späteren Tod nach 1945 die Bischöfliche Akademie des Bistums Aachen den Namen „August Pieper“ getragen hätte. Zu viele demokratische Zweifel sammeln sich mit der Zeit über die Unbestechlichkeit und Redlichkeit deutscher Gerichte. Die Zahl der Verurteilten ist nicht überwältigend, wenn man den Aufwand bedenkt, den das Dritte Reich betreibt, um seine Ideen mit Personal in die Tat zu setzen.

Da die Strafen, die deutsche Gerichte bei den NS-Prozessen erlassen, nicht Ernst genommen werden, werden solche „Rehabilitierte“ nach ihrem Tod eher von modernen Rechtsextremisten und ehemaligen SS-Größen als vom Deutschen Staat geehrt. Deshalb haben „Nazi-Verfolgte“, die den Endsieg nicht erleben, große Chancen posthum geehrt zu werden.

Schon der oberflächliche und sporadische Antisemit und in Deutschland hochverehrte Dichter Wilhelm Busch, der glücklicherweise bereits 1908 mit 75 Jahren stirbt, weiß:

Der Ruhm wie alle Schwindelware, hält selten über tausend Jahre.

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