Der wissenschaftliche Dienst des Bundestags in Berlin stuft den von Deutschland unterstützten Militärschlag der USA, Großbritanniens und Frankreichs gegen Syrien als völkerrechtswidrig ein. "Der Einsatz militärischer Gewalt gegen einen Staat, um die Verletzung einer internationalen Konvention durch diesen Staat zu ahnden, stellt einen Verstoß gegen das völkerrechtliche Gewaltverbot dar", heißt es in dem Gutachten, das von der Linksfraktion in Auftrag gegeben worden ist.

Nun darf man vom wissenschaftliche Dienst des Bundestags in Berlin nicht allzu viel erwarten. Die Mitarbeiter sind keine Philosophen oder habilitierte Professoren, sondern gewöhnliche kleine Angestellte und unbedeutende Juristen, die sich ihre Informationen von wo auch immer zusammenklauben, wenn pataphysische Fragen anfallen. Nicht nur die Linksfraktion stellt Anfragen, die nicht dem Erkenntnisgewinn, sondern der eigenen Unwichtigkeit dienen.

Der wissenschaftliche Dienst des Bundestags in Berlin greift bei solchen Fragestellungen auf vergangene politische Ereignisse zurück und interpoliert sie in die Gegenwart. Nachweislich, wenn auch nicht allgemein bekannt, haben die alliierten Feinde Hitlerdeutschlands keine KZs und keine Vernichtungslager angegriffen, obwohl sie 100.000-e jüdische Menschenleben hätten retten können. Die Gründe für das Versagen der Alliierten liegen jedoch nicht in der Einhaltung internationaler Konventionen, sondern im Bruch der menschlichen Ethik, wenn es um Juden geht. Der wissenschaftliche Dienst des Bundestags in Berlin benutzt das unethische Verhalten der Alliierten und überträgt sie auf die Einwohner Syriens, obwohl diese keine Juden sind. Die Kurzsichtigkeit des wissenschaftliche Dienst des Bundestags in Berlin überrascht selbst die Linksfraktion, die die Integrität des wissenschaftlichen Dienst des Bundestags in Berlin weit überschätzt.

Ein anderes geschichtliches Ereignis bestärkt ebenfalls die fleißigen Berliner: Der Genozid an den Armeniern und anderen Nicht-Muslimen im Reich der Osmanen. Hohe Offiziere des deutschen Kaiserreiches haben die verschiedenen Genozide wohlwollend beobachtet, ohne einzuschreiten. Es dauert 100 (sic!) Jahre bis sich der Bundestag in Berlin bequemt, die Genozide zu verurteilen, selbstverständlich ohne politische und rechtliche Konsequenzen.

Vor 75 Jahren erheben sich die letzten lebenden Juden im Warschauer Ghetto gegen die SS-Schergen. Nach vier Wochen verlieren die Juden den aussichtslosen Kampf. Würde er gefragt werden, so müsste der wissenschaftliche Dienst des Bundestags in Berlin den Jüdischen Aufstand im Warschauer Ghetto als völkerrechtswidrig einstufen.

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