Die Religion muss mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sein

Muss der Islam mit dem Grundgesetz GG vereinbar sein? Das GG verlangt nichts dergleichen. Nicht einmal von den Christen.

Das GG gewährleistet Religionsfreiheit für alle (anerkannten) Religionen. Religionsfreiheit bedeutet, dass der Einzelne selbst darüber entscheidet, ob er sich zu einer Religion bekennt und, wenn ja, zu welcher. Es heißt auch, dass die Glaubensgemeinschaft den Inhalt ihres Glaubens und die Verhaltensanforderungen an ihren Gläubigen bestimmt.

Das GG hat kein Recht, einer Religionsgemeinschaft vorzuschreiben, was sie glauben darf und was nicht. Jede Religionsgemeinschaft – nicht nur der Islam – darf sich für die einzig wahre Religion halten. Sie darf sogar den Irrtum der anderen Religionen bekämpfen, jedoch nur im Rahmen des Grundgesetzes.

Beispiel: Der Katholizismus lässt sich mit dem GG schon deshalb nicht vereinbaren, weil die Kirche das Priesteramt Männern vorbehält.

(1) Eine Religion im Sinne des GG ist nur dann eine Religion, wenn sie als solche behördlich anerkannt ist.

(2) Alle Weltreligionen sind im Sinne des GG Religionen.

(3) Das GG schützt den Glauben der Religionsgemeinschaft, nicht ihre Handlungen. Die Handlungen müssen GG-konform sein.

(4) Auch wenn die Handlungen nicht GG-konform sind, geht der Religionsstatus der Glaubensgemeinschaft nicht verloren.

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Bei einem Verkehrsunfall während eines Überholmanövers wird in Detmold ein neunjähriges Rad fahrendes Kind getötet. Der Junge ist mit seinen Eltern auf Fahrrädern am rechten Straßenrand unterwegs, als eine 85-jährige Autofahrerin beim Überholen der Radfahrergruppe gegen das Fahrrad des Neunjährigen prallt. Der Junge stirbt am Unfallort.

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Die Vernunft und die Logik sind nach dem GG nicht als Religionen anerkannt, schon gar nicht als Religionsgemeinschaften. Ansonsten wäre gemäß der Vernunft und der Logik die alte Dame freigesprochen worden. Nicht von ihrer Schuld, sondern von der staatlichen Strafe.

Gehen wir davon aus, dass beide, Töterin wie Getöteter, ein Lebenserwartung von etwa 90 Jahren hätten. Dem Kind wären 80 Lebensjahre gestohlen worden, die alte Dame hat noch 5 Jahre vor sich. Miteinander verglichen, wäre die verbliebene Lebenserwartung des Kindes 16x größer als die verbleibende der alten Frau. Jeder noch so kurze Freiheitsentzug der alten Frau wäre unverantwortlich, wenn er mit einem Freiheitsentzug des Kindes verglichen worden wäre. Der Vergleich ist notwendig, weil auch das Kind Schuld am Unfall hätte haben können.

Daraus schließen wir nach der Religion der Vernunft und der Logik, dass die Dame unschuldig ist, da sie nicht bestraft werden kann. Die Religion der Vernunft und der Logik wird schon deshalb niemals von der BRD als Religionsgemeinschaft anerkannt werden. Das GG beweist, dass Vernunft und Logik kein Teil einer Religion sind.

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Aron Sperber

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