Natürlich nicht! Notwehr wäre, wenn sie ihm sein steifes Glied gebrochen hätte. Eine gebrochene Nase schützt nicht vor einem sexuellen Übergriff.
Folge: Der verhinderte Täter erhält vom verhinderten Opfer eine Entschädigung. Diese richtet sich nach dem Lustverlust, also dem Aussehen der Nasenbrecherin.
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