Deutschland ist ein Sozialstaat, der den Schwachen hilft, wenn sie in Not geraten. So wird ein Bergsteiger gerettet, wenn er in eine tiefe Schlucht fällt, oder ein Armer, der mangels verfügbarem Geld hungert. Niemand soll in Deutschland hungern. Viele Freiwillige arbeiten unentgeltlich, um diese Idee zur vervollkommnen.
Arbeitslose erhalten Unterstützung, die in Deutschland den Namen „Hartz IV“ (auszusprechen: Hartz vier) oder „Arbeitslosengeld II“ (auszusprechen: Arbeitslosengeld zwei) trägt. Staat und Gesellschaft ziehen den Begriff „Hartz IV“ politisch korrekt vor, da das Wort „arbeitslos“ seit dem 3. Reich und dem Ende der DDR-Demokratie anrüchig ist (s. arbeitsunfähig, Arbeitsverweiger).
Das Geld reicht sowohl zum Sterben, als auch zum Leben. Mit Hartz IV bekommt eine vierköpfige Familie (2 Eltern mit zwei Kindern) 1928 €€, davon 644 €€ für Miete und Heizung, was sich „Regelbedarf“ nennt. Diese Beträge können je nach Lebenshaltungskosten und Region schwanken, so in teuren Ballungszentren. Voraussetzung für den Erhalt des Geldes ist, dass keiner aus der vierköpfigen Familie zum Zwecke des Gelderwerbens arbeitet.
Nun vermeldet der Steuerzahlerbund, dass Hartz-IV-Empfänger oft mehr Geld zur Verfügung haben als für Lohn Arbeitende. Ein Alleinverdienender in obiger Konstellation (2 Eltern mit zwei Kindern) bräuchte einen Stundenlohn von 15,40 €€ oder einen monatlichen Bruttolohn von mindestens 2540 €€, um das Hartz-IV-Niveau zu erreichen. Da der deutsche Mindestlohn derzeit bei 8,84 €€ verharrt, wird ein Stundenlohn von 15,40 €€ bei den allermeisten Betroffenen nicht erreicht. Vom Einkommen von monatlich 2540 €€ zieht der Staat außerdem 610 €€ Sozialabgaben und Steuern ab. Zudem muss der Lohnempfänger für Miete und Heizung selber aufkommen.
Angesichts guter konjunktureller Lage in Deutschland ist die Zahl der Hartz-IV-Empfänger, in den vergangenen zehn Jahren von sieben auf sechs Millionen Empfänger zurückgegangen. Leider sind seit 2015 mehr als eine Million Zuwanderer, darunter auch einige Flüchtlinge, hinzugekommen, die ins Hartz-IV-System aufgenommen bzw. integriert sind. Dadurch bleibt die Gesamtzahl der Hartz-IV-Empfänger konstant, steigt sogar leicht an.
Das Arbeitsamt kann den Deutsch sprechenden, einheimischen Hartz-IV-Empfänger eher dazu verleiten, eine Arbeitsstelle anzunehmen, auch wenn der gesamten Familie nach der Arbeitsaufnahme des Haupternährers nicht mehr Geld zur Verfügung steht als ohne Arbeit. Dies, weil der durchschnittliche deutsche Arbeitslose irgendwann in seinem Leben in Deutschland gearbeitet hat. Zwar versucht der deutsche Familienvater sich mit neu hinzugekommenen Wehwechen um die Arbeit zu drücken, doch gelingt ihm dies immer seltener. Anders verhält es sich beim orientalischen Zuwanderer, deren Familie häufig aus mehr als vier Personen besteht. Der orientalische Zuwanderer ist für den deutschen Arbeitsmarkt unbrauchbar. Da laut islamischer Tradition der Mann alleine für den Unterhalt der Familie zuständig ist, darf die Frau nicht außerhalb des Hauses arbeiten, dem sich das Arbeitsamt politisch korrekt unterwirft.
Es gibt zwar keine Solidarität unter den einheimischen und den zugewanderten Hartz-IV-Empfänger, jedoch lernen die Einheimischen ziemlich schnell, die zugewanderten Syrer und Iraker zu kopieren.
Der deutsche Staat könnte natürlich den Abstand zwischen Hartz IV und Mindestlohn strecken, um einheimische und zugewanderte Hartz-IV-Empfänger zum Arbeiten anzuregen. Doch wozu? Deren Arbeitskraft wird in einem hochindustriellen Land kaum gebraucht, auch wenn bezahlte Journalisten und untere Beamten das Gegenteil behaupten.
Letztendlich bedeutet dies, dass die Arbeitskraft des durchschnittlichen Zuwanderers nicht gebraucht wird. Da die zugewanderte Familie offiziell kein Einkommen hat, muss der deutsche Sozialstaat für die Bedürfnisse der nach Deutschland zugewanderten Sozialempfänger aufkommen. Bis zu einer möglichen Normalisierung der Verhältnisse in ungefähr einem Jahrzehnt müssen die Steuerzahler mit einem Mehraufkommen von mindestens einer Billion €€ (1.000.000.000.000.000) rechnen, was unter günstigen Umständen etwa 3% des jährlichen Bruttoinlandsproduktes BIP oder etwa 10% des gesamten jährlichen deutschen Steueraufkommens (Bund, Länder und Kommunen) entspricht.
Es wird zu Recht befürchtet, dass bei den Zuwendungen an einheimische Arbeitslose kräftig gekürzt werden wird. Das darf aber nicht an die große Glocke gehängt werden, da ansonsten zu befürchten ist, dass sich keine Freiwilligen mehr für die Tafeln finden werden.