Kaum sind in Berlin die Regierungsposten verteilt, schon entzweien sich die Parteien über die überlebenswichtige Frage über die Zukunft Deutschlands und der deutschen Bevölkerung (das deutsche Volk/Staatsvolk scheint es nicht mehr zu geben), ob der Islam zu Deutschland gehört oder nicht.
Zunächst: Warum ist die Frage überlebenswichtig? Genauer: für wen?
Für Menschen, die den Wunsch haben, dass ihr Land, ihre Nation, ihr Volk auch nach ihrem Ableben weiterhin besteht. Die Frage ist nicht logisch zu beantworten, eher gefühlsmäßig.
Dann: Kann die Frage „Gehört der Islam zu Deutschland?“ sachlich und konkret beantwortet werden?
Ich werde mich der Frage vorsichtig annähern. Hierzu verwende ich einen kurzen Artikel einer Regionalzeitung vom 17.03.2018.
Während einer Beförderungsfeier verweigert ein rheinland-pfälzischer Polizist einer Polizisten den Handschlag. Im Rahmen eines anschließenden Disziplinarverfahrens bekommt er eine Geldbuße auferlegt. Zusätzlich muss er ein schriftliches Bekenntnis zur Verfassung abgeben. Diese Erklärung besagt ausdrücklich, dass er als Polizeibeamter und somit auch als Repräsentant der rheinland-pfälzischen Polizei Frauen ohne Ausnahme und ohne Vorbehalte als gleichberechtigt ansieht und in dieser Rolle zukünftig allen Frauen als Zeichen der Achtung und in Anerkennung ihrer Gleichberechtigung einen Handschlag nicht verweigern wird. Bei Zuwiderhandlungen werde er aus dem Polizeidienst entfernt.
Die Nachricht stammt von afp: Agence France-Presse.
Die Nachricht der afp ist unvollständig. Ob fahrlässig oder gewollt, sei dahingestellt. Beim Lesen der Zeilen drängt sich die Ahnung auf, dass der Polizist ein Muslim ist. Der Internet-Bericht des Polizeipräsidiums Koblenz bestätigt den mit Vorurteilen behafteten Generalverdacht.
Würde die Nachricht nach dem ersten Satz enden, so würde man mit Fug und Recht behaupten, dass der Islam zu Deutschland gehört. Denn was bedeutet genau „Der Islam gehört zu Deutschland“? Es bedeutet, dass islamische Vorstellungen und Gewohnheiten in Deutschland anerkannt sind und übernommen werden. Wenn im offiziellen oder öffentlichen Bereich ein deutscher Polizist, der sicher zu Deutschland gehört, einer Frau nicht die Hand gibt, dann ist die Weigerung, einer Frau in der Öffentlichkeit die Hand zu geben, in Deutschland angekommen. Horst Seehofer hätte Unrecht mit seiner Behauptung, dass der Islam nicht zu Deutschland gehört. Andrerseits steht in der kurzen afp-Nachricht nicht ausdrücklich drin, dass der verweigernde Polizist ein Muslim ist. Somit drängt sich der Verdacht auf, dass afp diese unangenehme Tatsache verstecken will und/oder Horst Seehofer beispringt, dass der Islam nicht zu Deutschland gehört. Denn ein Handschlag-Verweigerer kann ja ein ordinärer deutscher Rüpel sein und nicht unbedingt ein Muslim.
Doch die kurze afp-Nachricht endet nicht hier. Wir erfahren, dass der Muslim ob seines Verhalten verwarnt wird, i.e. die deutsche Polizei, die zu Deutschland gehört, lässt ein solches muslimisches Verhalten nicht zu. In der Konsequenz bedeutet dies, dass der Islam nicht zu Deutschland gehört und Seehofer und seine Unterstützer Recht und alle seine politischen Widersacher Unrecht haben, inklusive Merkel!
Dass der afp-Artikel schlampig recherchiert und geschrieben ist, erkennt man auch daran, dass man nach dem Lesen der wenigen Zeilen die sich aufdrängende Frage nicht beantworten kann, wer die Beförderung erhalten hat. Der Verweigerer-Polizist, die abgewiesene Polizistin oder gar eine dritte Person? Das ist für das Verständnis des Sachverhaltes scheinbar nicht notwendig – ich verrate jetzt: Es ist der Handschlag verweigernde muslimische Polizist, der die Beförderung erhält, was das Polizeipräsidium Koblenz im Internet bestätigt – wirft jedoch ein schräges Licht auf die Journaille, welche Nachrichten nach Beliebigkeit zurückhält.
Letztendlich ist es doch von Bedeutung, dass der Handschlag verweigernde muslimische Polizist die Beförderung erhält. Denn eine Beförderung lässt darauf schließen, dass der Muslim seit einigen Jahren als Polizist arbeitet und deshalb bekannt ist. Entweder hat er es bisher geschickt vermieden, einer Frau die Hand zu reichen. Oder es hat bisher niemanden gestört, wenn er eine Kollegin nicht mit Handschlag begrüßt hat. Oder er hat angenommen, mit der Beförderung sich das Recht erstritten zu haben, eine Frau entsprechend seiner Religion nicht (mehr) als gleichberechtigte Person ansehen zu müssen. Alle drei Möglichkeiten sprechen für Horst Seehofer.