Stephan Brandner von der AfD ist Vorsitzender des Bundestags-Rechtsausschusses. Der vorsitzende AfDler wird nicht gewählt, sondern erhält sein Amt durch „Bestimmung“. Die Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Udo Lindenberg bezeichnet (verunglimpft?) der Vorsitzende des Bundestags-Rechtsausschusses als einen „Judaslohn“. Deshalb fordern CDU/CSU, SPD, Linke, Grüne und FDP seinen Rücktritt. „Brandner missachtet das Grundgesetz, die Demokratie, den Rechtsstaat und ist damit kein würdiger Repräsentant des Deutschen Bundestages.“

Brandner schreibt über Udo Lindenberg auf Twitter: „Klar, warum der gegen uns sabbert/sabbern muss“ und erwähnt das im Oktober verliehene Bundesverdienstkreuz an Udo Lindenberg. Darunter setzte Brandner das Wort „Judaslohn“.

Udo Lindenberg hat zuvor auf Facebook zum AfD-Erfolg bei der Landtagswahl in Thüringen „gratuliert“: „24 Prozent. Und viele sagen immer noch: Das wird sich niemals wiederholen – aber seht ihr denn nicht an den Häuserwänden dieselben alten neuen Parolen? Und die gleiche kalte Kotze (wie vor 80 Jahren) schwappt ihnen wieder aus dem Mund...“

Über den Spitzenkandidaten Björn Höcke schreibt Lindenberg außerdem: „Ein echter Fascho, auferstanden aus Ruinen und den Nazis zugewandt.“

Was ist ein „Judaslohn“, über den sich die Republik erregt? In christlichen Ländern bedeutet „Judaslohn“ eine Belohnung für einen Verrat. Der antisemitische Begriff bezieht sich auf Judas, den Lieblingsjünger von Jesus, der nach allen vier Evangelien die Festnahme von Jesus durch die Römer ermöglicht hat.

Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki betont: „Wir können als Deutscher Bundestag – als Verfassungsorgan – nicht zulassen, dass jemand die Bundesrepublik Deutschland nach außen vertritt, der sich in einer unerträglichen Weise derart antisemitisch äußert.“ Die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Fraktion, Britta Haßelmann, schließt sich der Kritik an. Sie schreibt: „Der Mann ist eines Rechtsausschussvorsitzenden unwürdig und in dieser Funktion untragbar.“

Der AfDler verweist hingegen, dass auch Politiker demokratischer Parteien den Begriff „Judaslohn“ benutzt haben und weiterhin benutzen. Aus Plenarprotokollen des Bundestages geht hervor, dass „Judaslohn“ des öfteren verwendet wird.

Nun steht somit fest, dass „Judaslohn“ nicht nur von Mitgliedern der Afd, sondern auch von demokratischen Abgeordneten benutzt wird. Deshalb müssen wir nun klären, ob der Begriff „Judaslohn“ antisemitisch ist und wenn ja, warum.

Die vier christlichen Evangelien differieren gewaltig voneinander. Als einzige kommt die Geschichte um Judas, der seinen Meister verehrt und verrät, in allen Evangelien inhaltsgleich vor. Die Verschiedenheit der Evangelien beruht darauf, dass sie von mindestens vier unabhängigen Dichtern geschrieben worden sind. Die Ähnlichkeit aller Judasgeschichten spricht dafür, dass sie viel später in allen Evangelien hinzugefügt und/oder angeglichen worden sind, um Judas für immer und ewig als Gottesverräter zu verunglimpfen - also zu Zeiten, als Christen bereits die Juden hassen. Denn „Judas“ ist der „Jude“! Damals beginnt die Kirche den Juden den Gottesmord anzulasten, unter dem die Juden bis heute zu leiden haben. Der Jude (Judas) hat Gott (Jesus) verraten!

Heute ist der Begriff „Judaslohn“ so viele Jahrhunderte alt, dass er ohne tiefes Nachdenken benutzt wird. Auch viele gläubige Christen erkenne keinen Bezug mehr zum Antisemitismus beim Verwenden des Begriffs „Judaslohn“. Ob der AfDler den Begriff benutzt hat, weil dieser antisemitisch ist? Möglich! Die demokratischen judenneutralen Abgeordneten haben ihn sicherlich nur deshalb benutzt, weil sie ungebildet sind und den Ursprung des Judaslohns nicht erkennen. Die demokratischen Abgeordneten sind würdige Repräsentant des Deutschen Bundestages.

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