Der folgende Artikel basiert auf einen Buchartikel: „Der inspizierte Muslim“, herausgegeben 2018 von Schirin Amir-Moazami. In diesen Buch aus dem transcript-Verlag werden neueste Ergebnisse der Islamforschung vorgestellt.
In dem Artikel: „Zur Kategorisierung von Juden und Muslimen“ versuchen die Autoren Sultan Doughan und Hannah Tzuberi krampfhaft das Schicksal von Juden und Muslimen in Deutschland zu verknüpfen und gleichzeitig zu trennen. Sie benutzen zwei Narrative, von denen sie ausgehen, dass sie den nicht-jüdischen und nicht-islamischen Bewohnern Deutschlands noch in Erinnerung sind: das Gesetz, das die Beschneidung des männlichen Kindes den Bundestag in namentlicher Abstimmung am 12. Dezember 2012 passiert und das Verbot des koscheren Schächten von Wirbeltieren ohne Betäubung, welches in Deutschland mit geringen Ausnahmen verboten ist. Da die Einfuhr von Fleisch im Ausland geschächteter Tiere dagegen legal ist, wird koscheres Fleisch nach Deutschland importiert. Muslime nehmen das Verbot der Betäubung weniger Ernst als Juden, zum Teil setzen sie sich über die BRD-Gesetze hinweg.
Das bundestägliche Beschneidungsgesetz wird notwendig, als eine muslimische Mutter ihr Kind bei einem muslimischen Arzt in Köln ambulant beschneiden lässt. Am nächsten Tag soll es Probleme durch die Zirkumzision gegeben haben, die zunächst nicht ärztlich behoben werden, da der behandelnde muslimische Urologe nicht erreichbar ist. Die Mutter verlangt vom Arzt Geld, wodurch das Geschäft öffentlich wird. Schnell finden sich atheistisch angehauchte Antisemiten in Köln, die die religiöse Beschneidung des männlichen Kindes als unnötige Körperverletzung deklarieren. Dass die Geschichte durch ein muslimisches Kind losgetreten wird, ist bald vergessen.
Merkel möchte die jüdische Beschneidung aus politischen Gründen weiterbestehen lassen. Das vom Bundestag eilig verabschiedete Gesetz erlaubt die religiöse Zirkumzision von männlichen Kinder, die Juden oder Muslime sind. Damit sind die Kölner Antisemiten nicht zufrieden. Nun taucht die alte Geschichte in einem Buch auf, der die neuen Deutschen aus den islamischen Kulturkreisen vor den reaktionären Altbürgern schützen soll.
Das Zusammenführen der Zirkumzision bei Juden und Muslimen ist nur dann verständlich, wenn man die Unterschiede beider Religionen bewusst außer Acht lässt. Das jüdische Gesetz verlangt die Zirkumzision am 8. Lebenstag. Eine Verschiebung ist nur aus medizinischen Gründen (Neugeborenengelbsucht) möglich. Seltenst wird aus medizinischen Gründen auf die Beschneidung ganz verzichtet. Ein Jude definiert sich durch seine jüdische Mutter, somit ist ein unbeschnittener Jude ebenfalls ein Jude. Er wird jedoch in der jüdischen Gemeinschaft nicht als vollkommener Jude betrachtet, was dem unbeschnittenen Juden, der ja nicht gläubig sein kann, gleichgültig ist. Die Zirkumzision wird von einem Mohel ( jüdischer Beschneider) durchgeführt, der gewöhnlich Chirurg oder Urologe ist.
Im Islam hingegen ist die Zirkumzision nicht zwingend. In der Türkei findet sie gewöhnlich im Vorschulalter statt, auf ärztliche Kautelen wird nicht nur in Anatolien verzichtet. Nebenbei wird in verschiedenen islamischen Staaten die die weltweit verbotene Beschneidung präpubertärer Mädchen ohne Narkose und mit unsauberen und rostigen Messern oder Rasierklingen durchgeführt. Es handelt sich hierbei ähnlich dem Kopftuch der Frauen um eine Tradition (oder um einen koranischen Übersetzungsfehler) und nicht um ein religiöses Gebot.
In Deutschland leben knapp 100.000 Juden, die im Durchschnitt weit älter als die muslimische Bevölkerung ist und auch weniger Kinder produzieren. Bei 6.000.000 Muslimen in Deutschland liegt das Verhältnis von muslimischen zu jüdischen Zirkumzisionen bei 100 : 1, wenn nicht noch weit höher, da häufige Mischehen selten zu jüdischen Kindern führen. Schätzungsweise werden jährlich weniger als 500 jüdische Knaben beschnitten. Wäre die Beschneidung in Deutschland illegal, so wäre es ein Leichtes, die Zirkumzision im Ausland, z.B. in Israel durchführen zulassen. Der Bundestag legalisiert die jüdische Beschneidung nur deshalb, weil selbst unter Hitler, sogar im KZ, Beschneidungen erlaubt gewesen sind.
Es ist klar, dass die Argumente bei überzeugten Judenhasser wirkungslos verpuffen, genauso wie die Argument bezüglich der Schächtung.
Hoch geschätzt essen 20% der Juden in Deutschland regelmäßig bis selten koscher. Das Fleisch wird importiert. Sehr viele Juden sind Vegetarier. Die fleischige koschere Nahrungsaufnahme ist im Judentum keine Pflicht. Die Menge des verzehrten koscheren Fleisches in Deutschland ist sehr gering und könnte von einem einzigen Metzger befriedigt werden. Zudem ist der Schochet (jüdischer Metzger) verpflichtet, das Tier nicht leiden zu lassen. Eine Massentiertötung wie in deutschen laizistischen Schlachthäuser, bei denen die schlecht bis kaum anästhesierten Tiere bei lebendigen Leib gehäutet und zerlegt werden, ist im Judentum nicht vorgesehen und nicht möglich. Jedes Tier wird separat geschächtet, was das Fleisch teuer macht. Auf die Zustände während einer islamischen Massenschlachtung zum Ende des Ramadans werde ich, um den Leser nicht zu verschrecken, nicht eingehen. Vor Kurzem lief ein Fernsehbericht in den 3. Programmen über die Zubereitung von türkischen Döner-Hackfleisch (halal), der dem Fernsehzuschauer nicht zumutbar war. Während Döner-Buden selbst in Dörfern sprießen, braucht der antisemitische Tierfreund nicht zu befürchten, durch den Anblick eines koscheren Fleischgeschäftes in einer deutschen Großstadt gestört zu werden.
Seriöse Zahlen belegen, dass es in spätestens 20 Jahren in Deutschland keine jüdische Gemeinschaft geben wird. Somit wird das koschere Schächten und die Brit-Mila, der auch Jesus am 8. Tag unterzogen worden ist, entfallen. Auf Grund der zahlenmäßigen Größe der muslimischen Bevölkerung in Deutschland brauchen Muslime nicht das gleiche Schicksal wie Juden zu befürchten, auch wenn sie sich gerne die Opferrolle überstülpen, selbst wenn sie Täter sind.