jedoch angebracht und richtig.
Irgendwo an der Grenze zwischen Ungarn und Serbien steht ein Flüchtlingslager. Unüberwindbare Zäune und Stacheldraht umgeben die Container. Wer hier landet, kommt nicht weiter. Das Flüchtlingslager ist nach Meinung des Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg ein Gefängnis. Es ist höchstrichterlich in der EU erlaubt und wird in der EU erwartet, die Situation so und nicht anders zu beschreiben.
Einige Asylbewerber aus Afghanistan und dem Iran erreichen Ungarn über die Türkei, Bulgarien und Serbien. Die ungarischen Behörden weisen den Schutz in Ungarn ab, da die Zuwanderer über ein sicheres Drittland (das Nicht-EU-Mitglied Serbien) eingereist sind, wo es genauso demokratisch, wenn nicht gar demokratischer als in Ungarn zugeht. Serbien lehnt jedoch eine Aufnahme der Migranten ebenfalls und ohne Nennung eines Grundes ab.
Wichtige EU-Mitglieder wollen daraufhin Ungarn Subventionen aus Brüssel entziehen. Doch es fehlt hierzu die notwendige Einstimmigkeit, da Polen, Tschechien und die Slowakei Ungarn unterstützen. Ungarn wird nun versuchen, die Zuwanderer in ihre Heimatländer zu transferieren. Die EU ist der Ansicht, dass den Flüchtlingen im Iran und in Afghanistan Unrecht widerfahren wird, weshalb sie in Ungarn bleiben sollen, auch wenn sie lieber in Deutschland leben und alimentiert werden wollen. Der EuGH meint, dass Ungarn die Regeln der (in der EU geltenden) Demokratie verletzt.
Verletzt Ungarn wirklich demokratische Regeln? Hat nicht Deutschland bereits vor fünf Jahren damit begonnen, demokratische Regeln zu verletzen? Warum ist Deutschland dafür bisher nicht bestraft worden? Die Deutschen werden bestraft!
„Demokratie“ bedeutet Volksherrschaft. Die Herrschaft wird vom Volk, also hier den Ungarn ausgeübt. Nicht von Zuwandernden aus dem fernen Asien. Ungarn ist eine Demokratie mit einem demokratisch gewählten Ministerpräsidenten, der sein Volk vor der EU vertritt und auch vor dem EuGH verteidigt. Afghanen und Iraner haben im Sinne des Wortes keine „demokratischen“ Rechte in Ungarn, da sie dort kein Teil des Staatsvolkes sind. Wenn Ungarn ihnen kein Asyl gewähren will und es die anderen Europäer empört, so haben diese Europäer jedes Recht, die Asylanten bei sich aufzunehmen und zu bewirten, was vor fünf Jahren bereits vorexerziert worden ist. Eigentlich haben die Deutschen nur eingeschränkte Rechte, Asylanten in Deutschland aufzunehmen und ihnen nach einer Schamfrist und gutem Benehmen die deutsche Staatsbürgerschaft anzudienen. Denn die deutsche Staatsbürgerschaft ist gleichzeitig eine EU-Staatsbürgerschaft, bei deren Verteilung nicht nur Ungarn ein Mitsprachrecht hat.
Nicht nur an diesem Fall erkennt man die Unvollkommenheit der EU, die nach o.g. Definition keine Demokratie sein kann. Da demokratisches Recht nicht-demokratische Verordnungen bricht (brechen soll) bleibt der EU nur noch die Flucht nach vorne offen: Das Ende der Demokratie. Somit mag Ungarns Asylpolitik in den Augen der EU-Richter nicht rechtens sein, jedoch angebracht und richtig.