Die Fluggesellschaft Kuwait Airways braucht keine Juden aus Israel befördern. So entscheidet das Frankfurter Landgericht und weist die Klage eines Juden aus Israel ab. Der Kläger hat sich ein Flugticket gekauft und dieses bezahlt. Kuwait Airways darf den potentiellen Fluggast nach deutscher Rechtsprechung abweisen, da nach Kuwaitischem Gesetz israelische Staatsbürger, die Juden sind, unter Strafanordnung nicht befördert werden dürfen.
Dieses Kuwaitische Gesetz erkennt das Frankfurter Landgericht an, da es in einem arabischen Staat beschossen worden ist, mit dem Deutschland rege Handelsbeziehungen pflegt, und da es solche Gesetze auch in Deutschland gegeben hat, die die gesamte zivilisierte (und unzivilisierte) Welt seinerzeit akzeptiert hat. Deutsche Bürger werden problemlos von Kuwait Airways befördert, sogar Juden, solange sie sich nicht als Juden outen. Eine Diskriminierung liegt nicht vor, denn diese tritt nur bei einer Benachteiligung aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft oder der Religion auf, nicht aber wegen einer bestimmten Staatsangehörigkeit. Schließlich hat der klagende Jude nicht einwandfrei belegen können, dass er als Jude und nicht als Israeli von der Kuwaiter Fluggesellschaft zur Beförderung abgelehnt worden ist.
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2017-11/landgericht-frankfurt-kuwait-airways-israeli
Endlich herrschen in Deutschland klare Verhältnisse.
Heil Schicklgruber!