Einem Gardisten eines Aachener Karnevalsvereins wurde von der Polizei sein Spielzeuggewehr weggenommen. Dem Karnevalgardisten droht nach dem Waffengesetz § 42a Nr.1 eine Strafe bis zu 10.000 € wegen unerlaubtem Tragen einer Anscheinswaffe in der Öffentlichkeit.
Laut unbestätigten Nachrichten hat sich der IS zur Tat bekannt.
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