Ein Patient fragt seinen Therapeuten namens Sigmund F.:
Herr Professor, was halten Sie von Selbstbefriedigung? Die Antwort lautet:
O – na – nie!
Ein männlicher Studierender erhält Hausverbot in der Zentralbibliothek der Universität Aachen, weil er dort vor den weit geöffneten Augen einer weiblichen Studierender onaniert hat. Der Student bestreite den Vorfall und klagt gegen das erlassene Hausverbot. Da seine Klage abgewiesen wird, will er sich durch alle Instanzen klagen, auch wenn das Zentralbibliothek-Hausverbot in wenigen Wochen ausläuft. Ein fleißiger Student, der die Zentralbibliothek der Universität schätzt!
Wollen wir annehmen, dass der Student in der Bibliothek onaniert, was die Aufmerksamkeit der studierenden Studentin nach sich zieht. Begründet diese nicht ungewöhnliche allnächtliche Handlung ein Hausverbot? Üblicherweise wird die Onanie nachts und allein vollzogen. Der Studierende wähnte sich fälschlicherweise allein und die Aachener Zentralbibliothek der Universität öffnet bis Mitternacht, sodass es nachts gewesen sein kann, was mildernde Umstände erwarten lässt.
Wir müssen tiefer graben oder stoßen. Warum ist die Onanie im nicht mehr christlichen Aachen verboten? Weil es in der Hebräischen Bibel verboten ist? Seit wann halten sich die kaum-noch-Christen in Aachen an jüdischen Geboten. Und außerdem: Die Strafe für Onanie ist kein Hausverbot in einer unbedeutenden Uni-Bibliothek, sondern der Tod, den Gott heutzutage selber vollziehen muss. Was treibt die Richter in Aachen, den jungen Mann zu bestrafen? Die Studierende hätte ja nicht so genau hinzuschauen brauchen.
Schuld an diesem Richterspruch sind die vielen muslimischen Flüchtlinge, also die ungeliebte und CSU-hassende Kanzlerin. Die Richter müssen global richten, um nicht als Hinterwäldler und Nazis verschrien zu werden. Heute gelten erneut die Gebote und Verbote der Religion! Dass das Verbot der Onanie jüdisch statt christlich ist, können die Richter nicht wissen. Allgemeinbildung ist kein Pflichtfach für Juristen!
De Frage bleibt ungeklärt, warum Musliminnen entsprechend Allahs Gebote, die real des verklemmten Mohammeds Befehle sind, Kopftücher in der Zentralbibliothek der Universität Aachen tragen dürfen (müssen?). Die richterliche Antwort würde lauten: Weil es die Religion der Gläubigen so befiehlt! Und deshalb ist die Onanie verboten: Weil es die Religion der Juden so befiehlt! Falsch! Nichtjuden dürfen und sollen onanieren!