Phobophobie ist die Angst vor der Angst. Sie ist behandlungsbedürftig, oft erfolglos. Die Phobophobie kommt gehäuft als gesellschaftliches Phänomen vor, wo politisch korrektes Verhalten erwartet und derart verinnerlicht wird, dass die Angst, vor der man Angst hat, verdrängt wird und das Angstthema aus dem Blickfeld verschwindet. So geschehen im Krankenhaus der Kleinstadt Ried in Österreich und auch hier:
https://www.fischundfleisch.com/brigittenauer/nachrichten-aus-der-parallelgesellschaft-13902
Auf ihrem Profilbild präsentiert die westeuropäisch aussehende Bloggerin BRIGITTENAUER einen Allerweltgegenstand als politisches Abzeichen. Nein, sie trägt kein Nudelsieb, sondern ein islamisches Kopftuch.
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Die Vorfälle im Rieder Krankenhaus: Ein 16-jähriger Dachdeckerlehrling mit angeborenem Herzfehler, wohl einem Foramen ovale, unter dem 25% der Bevölkerung ohne es zu merken leiden, begibt sich am Samstag kurz vor Mitternacht ins Krankenhaus Ried. Aus der Sicht des jungen Patienten handelt es sich aller Wahrscheinlichkeit nach um einen Notfall. Er wird im Krankenhaus ambulant untersucht, erhält eine Therapieempfehlung und wird sodann nach Hause entlassen. Aus der Sicht der/der/des behandelnden Krankenhausärzte/-ärztin/-arztes ist eine stationäre Aufnahme nicht erforderlich, was sich einige Tage später nach einem kurzen Bericht des Patienten als richtig erweist. Ob bei der mitternächtlichen wochenendlichen medizinischen Untersuchung ein Facharzt zugegen ist, ist nicht bekannt, wahrscheinlich nicht.
Kurz darauf erscheint auf der Facebook-Seite einer FPÖ-Anhängerin (FPÖ ist ein österreichisches unappetitliches Melange aus FDP, CSU und AfD) die Nachricht, dass der junge Patient vom Krankenhaus abgewiesen worden ist, weil zur gleichen Zeit sehr viele Flüchtlinge behandelt werden müssen. Dieser Facebook-Eintrag ist nicht mehr aufrufbar. Stattdessen erscheint nach einigen Tagen eine Medieninformation des Krankenhauses Ried. Die Information ist in Pluralis Majestatis fehlerfrei und wenig holprig abgefasst, was in Österreich (und anderswo) bei einer Frau Magister Usus ist.
Medieninformation, 14. Dezember 2015, Ried
Richtigstellung von Anschuldigungen
Es kursieren im Netz Gerüchte, die massive Vorwürfe gegen das Krankenhaus der Barmherzigen Schwestern Ried beinhalten. Deshalb stellen wir fest:
1. Der Patient ist nicht am Montag von der Arbeitsstelle gekommen, sondern ist am Samstagabend kurz vor Mitternacht ins Krankenhaus gekommen.
2. Der Patient wurde in unserer Zentralen Aufnahme- und Erstversorgungseinheit unter- sucht und die nötigen diagnostischen und therapeutischen Schritte wurden eingeleitet. Eine stationäre Aufnahme war nicht erforderlich.
3. Zur Zeit der Behandlung des Patienten befanden sich nur wenige Patienten in der Zentralen Aufnahme- und Erstversorgungseinheit.
4. Wir sind für alle Menschen da!
Uns ist es in diesem Zusammenhang wichtig festzustellen, dass wir alle Menschen, die bei uns Hilfe suchen, nach den aktuellen Standards der Medizin unabhängig von Alter, Religion, Herkunft oder Hautfarbe behandeln. Das entspricht auch unserem christlichen Werteverständnis.
Ansprechpartnerin für Rückfragen:
Mag. Ulrike Tschernuth
Leitung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Krankenhaus der Barmherzigen Schwestern Ried Tel.: 07752 / 602 - 3040
Mobil: 0664 / 3157908
E-Mail: ulrike.tschernuth@bhs.at
Da die Stadt Ried etwas weniger als 11.500 Einwohner aufweist, dürfte vielen Bewohnern der junge Dachdecker mit dem angeborenem Herzfehler bekannt sein. Somit stellt die Krankenhausinformation einen Bruch der ärztlichen Schweigepflicht dar, der in einigen europäischen Staaten zuweilen bei Bedarf geahndet wird. Folgende Informationen fallen unter der ärztlichen Verschwiegenheit, die auch für Krankenhäuser gilt:
➢ Zeitpunkt des Aufenthaltes des Patienten
➢ Ort des Aufenthaltes des Patienten
➢ Durchgeführte ärztliche Maßnahmen
➢ Ergebnis der ärztlichen Maßnahmen
Selbst wenn der Patient das Krankenhaus von der Schweigepflicht entbunden hätte – er hat es nicht getan, da dies nicht protokolliert ist, und nicht protokolliert in der Medizin bedeutet nicht getan– so dürfen seine medizinischen Befunde trotz Zustimmung des Patienten nur weiteren behandelnden Ärzten, der Justiz, der Polizei, benannten Familienangehörigen und Freunden weitergegeben werden. Eine Verteilung solcher privaten medizinischer Befunde im Internet ist nicht einmal bei Kaisers und Königs erlaubt.
Nun kann man einwenden, dass sich das Krankenhaus gegenüber rufschädigende Unterstellungen in der Öffentlichkeit wehren darf. Das ist richtig! Das Arztgeheimnis darf dennoch nicht gebrochen werden, weil es höherwertig ist. (Niemand darf einem fliehenden Dieb in den Rücken schießen, wenn er mit einer wertvollen Chinesischen Vase das Haus verlässt. Das Leben des Diebes ist höher zu bewerten als die gestohlene Chinesischen Vase.)
Das Krankenhaus darf die Polizei informieren und Anzeige erstatten. Zumindest Letzteres scheint sich nicht ereignet zu haben. Außerdem darf das Krankenhaus öffentlich eine allgemein gefasste Erklärung abgeben, dass die ausländerfeindliche Hetze auf die Arbeit und das Verhalten des Krankenhauses Ried nicht zutrifft. Details aus der Patientenakte dürfen nicht der Allgemeinheit weitergegeben werden, insbesondere, da das Kleinstadt-Krankenhaus davon ausgehen muss, dass aus der Medieninformation leicht die Identität des Patienten rekonstruiert werden kann.
Die Frage bleibt, wie die FPÖ-Anhängerin an die teilweise richtigen Patienteninformationen gekommen ist. Ist sie im Warteraum gesessen und hat sich mit dem jungen Dachdeckerlehrling unterhalten? Hat sie das Arztgespräch belauscht, weil die Tür zum Behandlungsraum weit offen gestanden ist? Der Patient hat ebenfalls das Recht auf Klage gegen Krankenhaus und FPÖ-Anhängerin. Gegenüber dem Krankenhaus sollte er die Klage unterlassen, da er dessen Dienste noch des Öfteren brauchen wird.
In der Öffentlichkeit und im BRIGITTENAUERs Artikel geht das Problem der ärztlichen Schweigepflicht unter. Es überwiegt die Ausländerfeindlichkeit, die die FPÖ-Anhängerin auslöst. Die im Profilbild Kopftuch tragende Islamophile setzt voraus, dass die Leser Angst vor, zumindest Bedenken oder ein ungutes Gefühl bei der Islamophobie haben. Die Not des Jugendlichen Dachdeckers und das Unrecht, das ihm angetan worden ist, gehen dabei unter und werden Mittel zum Zweck.
Ein Hoch auf die Informationsfreiheit!