Die ersten 20 Artikel des Grundgesetzes GG sind sakrosankt. Sie können nicht einmal mit einer 2/3-Mehrheit des Bundestages geändert werden. Solange diese BRD existiert, wird der Artikel 16a Absatz (1) des GG bestehen, der da lautet:

Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.

Doch der Artikel 16a ist damit nicht zu Ende. Es folgt der Absatz (2):

Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften ... einreist …

Die Absätze 3 bis 5 des GG-Artikels 16a tragen nichts zur weiteren Erhellung bei.

Nun verrate ich keine Staatsgeheimnisse, wenn ich erkläre, dass politisch Verfolgte in Deutschland de facto und somit auch de jure selbst dann Asylrecht genießen, wenn sie aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union einreisen. Liegt da nicht ein Widerspruch zur anfänglichen Behauptung vor, dass die ersten 20 Artikel des Grundgesetzes unveränderbar sind? Nein!

Erklärung: Der Artikel 16a Absatz 1 legt nur fest, dass politisch Verfolgte Asylrecht genießen. Der Artikel 16a Absatz 1 legt nicht fest, dass politisch nicht Verfolgte kein Asylrecht erhalten können! Der Artikel 16a Absatz 1 ist eine unveränderbare Minimalanforderung, die bei Bedarf erweitert werden darf. Folglich genießen auch dann politisch Verfolgte Asylrecht, wenn sie aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften einreisen.

Da die BRD nur von EU-Staaten umgeben ist, wird ein politisch Verfolgter gewöhnlich über ein EU-Land einreisen. Diese Tatsache haben Mitglieder der deutschen Bundesregierung mit Geografiekenntnissen verleitet anzunehmen, dass Deutschland keine Flüchtlinge mit Asylberechtigung aufnehmen muss. Die Tatsachen sprechen eine andere Sprache. Alternative Realitäten wie bei Trump gelten hier nicht. Deshalb besteht nun die deutsche Bundesregierung darauf, dass die Flüchtlinge nach einem ihr genehmen Schlüssel verteilt werden, was ebenfalls nicht zutrifft, da politisch nicht durchsetzbar, GG hin oder EU-Recht her.

Momentan wird an einer EU-Verordnung gebastelt, dass Mitgliedstaaten, die Flüchtlinge aufnehmen, Geld von Mitgliedstaaten erhalten, die keine Flüchtlinge aufnehmen. Immerhin 60.000 € nach fünf Jahren.

Deutschland hätte die Möglichkeit gehabt, ähnlich den USA ihr geeignet erscheinende Flüchtlinge in deren Heimat oder einem Nachbarland zu interviewen und dann mit dem Flugzeug gefahrlos nach Deutschland zu bringen. Doch das widerspricht der deutschen Bürokratenseele, der jegliche Unordnung zutiefst verhasst ist. So es heißt „politisch Verfolgte“ und nicht „Flüchtlinge“ genießen Asylrecht. Flüchtlinge, die nicht politisch verfolgt werden, erhalten bei Bürokraten kein Asylrecht! Korrekt heißt es dann nicht: „Refugees Welcome“, sondern „Politically persecuted people are welcome!“

Da im Artikel 16a Absatz (1) des GG glücklicherweise nicht steht, wie der politisch Verfolgte an sein Asylrecht kommt, hat die BRD festgelegt, dass ein Asylantrag nur innerhalb Deutschlands gestellt werden darf. Das wäre praktisch das Ende der Flüchtlingsproblematik, wenn Deutschland im Pazifik läge. Doch leider ist Deutschland nach einer allzu kurzen Mittelmeer-Überfahrt anschließend zu Fuß erreichbar. Und damit beginnt das Malheur.

Diejenigen Flüchtlinge, die es nach Deutschland geschafft haben und sich politisch verfolgt wähnen, stellen einen Asylantrag, der die Behörden für Jahre lahmlegt. Gegen einen abgelehnten Asylantrag kann der Antragsteller klagen und zwar auf Kosten des deutschen Steuerzahlers, wenn und da der Flüchtling kein Geld hat. Deshalb verteilt die deutsche Bürokratie diverse Aufenthaltstitel, deren Bedeutung im Dunkeln bleibt. Man versucht damit, die Flüchtlinge zu beruhigen. Denn höchstens 1% der Flüchtenden fallen unter dem Artikel 16a Absatz (1) des GG, so sie politisch verfolgt werden.

Dieses Chaos verdanken wir der deutschen gutmenschlichen Bürokratie, die sich weigert, Asylanträge außerhalb Deutschlands zu bearbeiten.

In letzter Zeit gesellen sich weitere Organisation zum Chaos hinzu, die die Flüchtlinge, die zu 99% nicht politisch verfolgt werden, in die EU und nach Deutschland holen oder genauer: schleusen. Es handelt sich um christlich-karitative, von der BRD subventionierte Vereine, die nach Absprache mit den muslimischen Schleusern die Flüchtlinge knapp außerhalb der 20-Seemeilen-Zone Libyens auf Schiffe aufnehmen und sie dann mehrere 100 Meilen an die Küste Italiens schippern, um sie dort gratis zu entsorgen. Irgendwann finden die meisten Flüchtenden den Weg nach Deutschland.

In Italien bemühen sich Gerichte bisher erfolglos, den christlich-karitativen Schiffsvereinen nachzuweisen, dass sie Geld von den Libysch-muslimischen Schleusern erhalten. Die christlich-karitativen Schiffsvereine verfügen nämlich über einen bedeutenden Fürsprecher mitten in der Stadt Rom, der schützend seine Hand über die Schiffsvereine hält, sofern diese katholischen Ursprungs sind.

Auf Grund der steigenden Zahl von Flüchtenden aus Libyen nimmt auch die Anzahl der Ertrunkenen zu (etwa 1% der zu Boot Flüchtenden), die auf Grund ihres Glaubens oder der Ursprungsgeografie nicht schwimmen gelernt haben. Die Bilder der Ertrunkenen schaden jedoch nicht dem Geschäft der christlich-karitativen Schiffsvereine, sondern beleben es sogar! Die Ertrunkenen werden instrumentalisiert. Die christlich-karitativen Schiffsvereine bezeichnen sich nämlich als Seenotretter, die zuweilen leider nicht rechtzeitig zur Stelle sind, da sie nicht genügend sind.

Diese Gebaren wird nicht nur vom Papst gut geheißen, dem man ein solches Verhalten seinem fortgeschrittenen Alter anlasten kann, sondern auch von vielen Kirchenfürsten, Politkern, Journalisten und Künstler, die dadurch ihren Bekanntheitsgrad und ihre Einnahmen zu steigern hoffen.

Mit etwas mehr gutem politischen Willen und Pragmatismus wäre das Asylproblem lösbar und die Ertrunkenen vermeidbar. Nicht nur an der Küste Libyens, sondern auch Marokkos und der Türkei. Falls nicht schon vorhanden, werden für die nach Deutschland und anderen EU-Staaten Flüchtenden Auffanglager aufgestellt, die nun durch katholische Sponti-Sprüche den Ruf von KZ erhalten haben. Alle Flüchtenden werden registriert. Dann wird vor Ort entschieden, wer zum 1% der politisch Verfolgten gehört oder dessen Kenntnisse in der EU dringend gebraucht werden. Der Flüchtende muss seine Ansprüche durch Papiere beweisen, es ist nicht die Aufgabe der EU-Beamte, unbeweisbare Behauptungen zu widerlegen. Jedes billige Handy eines jeglichen Flüchtenden ist in der Lage, Dokumente lesbar zu fotografieren.

Abgelehnte Asylbewerber erhalten ein Einreiseverbot in die EU. Wenn „Seenotschiffe“ abgelehnte Asylbewerber auffischen, werden sie verpflichtet, die „Geretteten“ nach Afrika zurückbringen. Andernfalls dürfen die christlich-karitativen Vereine solange für den gesamten Unterhalt der Flüchtenden sorgen, bis diese die EU freiwillig verlassen.

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Aron Sperber

Aron Sperber bewertete diesen Eintrag 03.05.2017 23:49:37

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