20 Jahre nach der Verabschiedung der „Washingtoner Prinzipien“ verpflichten sich Deutschland und die USA erneut zu einer rückhaltlosen Aufklärung des NS-Kunstraubs. Bei einer internationalen Konferenz in Berlin unterzeichnen beide Seiten eine (unverbindliche) Erklärung, nach der von den Nazis geraubte Kunstwerke „wo immer möglich“ an die Erben der einstigen Besitzer zurückgegeben werden sollen oder eine andere „faire und gerechte Lösung“ zu finden ist. „Die Aufarbeitung des nationalsozialistischen Kunstraubes ist eine bleibende Verpflichtung – besonders für Deutschland“, erklärte Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU).
78 Jahre nach dem Ende des II. Weltkrieges ist es augenscheinlich noch nicht gelungen, in diesen 78 Jahren die von Juden geraubten Kunstschätze zurückzugeben. Die rechtmäßigen Eigentümer sind schon vor langer Zeit verschieden, entweder an Altersschwäche oder an Mord. Nicht alle (die wenigsten?) überlebende Familienangehörige haben die geraubte Kunst von den Mördern und Räubern oder der sie vertretenen Staaten und Museen erhalten. Eine erneute rückhaltlose Aufklärung ist notwendig, auch wenn sie zu keinen Ergebnissen führen wird.
Die Aufarbeitung des nationalsozialistischen Kunstraubes wird wie der Migrationspakt und der Klimawandel-Pakt eine ewige und niemals erfüllte Verpflichtung bleiben. Eher lösen sich die geraubten Kunstwerke in Luft auf – ähnlich dem Warschauer Pakt.