Gegenwärtig ist der Bundestag mit der wichtigen Frage vollauf beschäftigt, ob der Islam als eine Religion oder als eine politische Ideologie betrachtet werden soll. Der Grund der Beschäftigung liegt darin, dass ein AfD-Politiker, der von der CDU übergewechselt ist, Bundestagsvizepräsident werden will. Die bürgerlichen Parteien wollen ihn aber nicht wählen, weil der unpotentielle Bundestagsvizepräsident fordert, dem Islam das Grundrecht auf Religionsfreiheit zu entziehen.

Wenn sich nun der neu konstituierte Bundestag als Erstes mit einer solchen hervorragenden Problematik stunden- bis tagelang, möglicherweise auch wochenlang, beschäftigt, fühle ich mich als Bürger Deutschlands verpflichtet, den Souverän, also meine Leser, über die Frage und ihre Antworten aufzuklären.

Wir werden folgende Komplexe abhandeln:

a) Ist der Islam eine Religion oder eine Ideologie

b) Kann man dem Islam die Religionsfreiheit entziehen

Ist der Islam eine Religion oder eine Ideologie?

Eine Ideologie (gr.: Ideenlehre) ist eine Weltanschauung. Religion ist ebenfalls eine Weltanschauung, die der durchschnittliche Mensch mit mindestens einer Gottheit verbindet. Der Buddhismus – eine anerkannte und hochgeachtete Religion - versteht sich als eine Weltanschauung ohne Gott. Daraus erkennt man, dass zwischen einer Religion und einer Ideologie kein Unterschied besteht. Jegliche Religion ist eine Ideologie. Viele Ideologien sind Religionen: Glyphosat, Atomkraft, Sozialismus, Faschismus, Energiewende, etc.

Um nicht ins Unendliche auszuufern, beschränke ich mich hier auf die drei in Deutschland bekannten der vielen Abrahamitischen Religionen, nämlich: Judentum, Christentum und Islam. Diesen drei Religionen steht ein Gott vor, von dem viele im Brustton der Überzeugung behaupten, dass er ein- und derselbe sei. Judentum, Christentum und Islam sind theistische Religionen und gleichzeitig Ideologien (s.o.).

Die erste Antwort a) lautet: Der Islam ist eine Religion.

Kann man dem Islam die Religionsfreiheit entziehen?

Der Politiker will dem Islam die Religionsfreiheit entziehen, weil

„Der Islam ist eine Konstruktion, die selbst die Religionsfreiheit nicht kennt und diese nicht respektiert. Und da, wo sie das Sagen hat, jede Art von Religionsfreiheit im Keim erstickt. Und wer so mit einem Grundrecht umgeht, dem muss man das Grundrecht entziehen.“

Keine der hier erwähnten Religionen erkennen die Religionsfreiheit der beiden anderen Religionen oder irgendwelcher anderer Religionen freiwillig an. Wenn sie könnten, würden sie alle fremden Religionen verbieten. Möglicherweise glauben gläubige Muslime weiterhin, dass sie die Anhänger anderer Religionen freiwillig zum Übertritt zum Islam bewegen oder unfreiwillig zwingen können. Christentum (?) und Judentum haben diese Hoffnung längst aufgegeben. Das Judentum wehrt sich außerdem, Nichtjuden zu bekehren. Die Gründe hierfür werde ich schon wegen ihrer Fülle nicht alle auflisten, sondern nur den Hauptgrund: schlechte Erfahrungen.

Doch auch wenn der Islam die Konversion befürwortet, heißt es nicht, dass sie realiter mit Zwang durchgesetzt wird. In den heiligen Büchern mag viel stehen, was kaum jemand ausführt. Religionsfreiheit existiert ja nur für das geschriebene demokratiefeindliche Wort, welches nicht realisiert wird. Diese Religionsfreiheit gilt für alle Religionen! Also auch für das Christentum.

Die zweite Antwort b) lautet: Man kann dem Islam die Religionsfreiheit nicht entziehen.

Somit entfällt für den Bundestag der Grund, den AfD-Politiker nicht zum Bundestagsvizepräsidenten zu wählen. Als homo politicus weiß ich jedoch, dass die Worte eines Politikers nur ausnahmsweise mit seinen festen Überzeugungen – falls er über solche verfügt – und Worten übereinstimmen.

Wollen wir also hinter den Kulissen schauen. Es geht um die Frage, ob die Scharia, die dem angewandten Islam entspricht, sich mit dem Deutschen Grundgesetz verträgt. Die Antwort ist einfach und lautet: nein. Doch dies ist kein Grund zur Erregung. Denn keine Religion ist mit dem Grundgesetz kompatibel.

Im Gegensatz zur Ideologie glauben die Anhänger der hier erwähnten drei Religionen, dass die heiligen Bücher nicht von Menschen, sondern von Gott verfasst oder diktiert sind. Die Anhänger einer Ideologie hingegen sind der Überzeugung, dass es Menschen sind, die die Ideologie zu Papier gebracht haben. Das bedeutet, dass die einmal veröffentlichte Religion starr ist und somit unveränderlich ist, die Ideologie hingegen ihre Nase nach jedem lauen Wind hängt. Es gibt Möglichkeiten, die starre Religion auch ohne blutige Reformationen dem Zeitgeist alleine mit Interpretationen anzupassen. Das Judentum ist hierbei führend, der Islam bildet das Schlusslicht. Trotzdem schafft es der saudische Islam, den Frauen das Autofahren zu erlauben. Lediglich bei der Steinigung untreuer Frauen hat der Islam heute noch ein Problem. Da ein öffentliches Steinigen in Deutschland problematisch ist, werden die entsprechend der Scharia zum Tode bestimmten Frauen anderweitig durch einen strafunmündigen Jugendlichen ermordet. Doch dieses Vorgehen, dessen Häufigkeit polizeilich auf Grund gesetzlicher Datenschutz-Bestimmungen nicht regelmäßig dokumentiert wird, ist nicht Scharia-konform!

Die Religion der Lutheraner erlaubt es beispielsweise, Juden in Synagogen einzusperren und diese anzuzünden. Das Deutsche Grundgesetz verbietet dies. Wenn jedoch das Grundgesetz außer Kraft gesetzt wird, wird die Aufforderung Luthers relevant, wie bereits vor nicht allzu langer Zeit geschehen ist. Die Lutheraner könnten diese Verordnung aus ihrem Katechismus verbannen. Sie können es jedoch nicht tun, ohne ihren Glauben zu gefährden. Ähnlich verhält es sich mit der Scharia. Deshalb genießen sowohl das Luthertum, als auch der Islam dieselbe Religionsfreiheit.

Das Deutsche Grundgesetz fällt ebenfalls unter Ideologie, gehört in dieser Kategorie nicht zu dem Bedeutendsten. Ideologien ändern sich mit der Zeit, vor allem bei einschneidenden Ereignissen wie beispielsweise die Flüchtlingskrise. So kommt es, dass das Deutsche Grundgesetz auch Unterschiede gegenüber den Verfassungen anderer EU-Staaten aufweist. Gegenüber starren Religionen sind Differenzen mit Sicherheit zu erwarten.

Die Überzeugung vieler Menschen, worunter auch Politiker fallen, dass die Scharia nicht Grundgesetz-konform ist, ist nicht aus der Luft gegriffen. Lediglich die wahre Ursache wird nicht erfasst. Nicht die starre Religion entfernt sich von der beweglichen Verfassung, sondern umgekehrt: Die bewegliche Verfassung entfernt sich von der starren Religion. Hinzu kommt, dass alle europäischen Verfassungen und die internationale Menschenrechtskarta auf das Judentum und das Christentum basieren. Somit entfernt sich der Islam schneller und weiter von den menschengerechten (humanistischen) und menschengemachten Verfassungen als das Christentum. Die Unterschiede zwischen den Religionen scheinen gravierend zu sein. Doch die unterschiedlichen Religionen weisen auch viele Gemeinsamkeiten auf, was besonders an Abschreibungsfehlern festgemacht wird.

Einzig ungelöst und problematisch bleibt die Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam, die als Ergänzung zur internationalen Menschenrechtskarta verstanden wird. Die Mitgliedsstaaten der Organisation der Islamischen Konferenz, also alle islamisch dominierten Staaten, haben sich dieser Erklärung angeschlossen, welche die Scharia als alleinige Grundlage von Menschenrechten definiert.

Darüber wird der Bundestag niemals debattieren. Die Terroranschläge zeigen Wirkung.

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