Die Nachricht, die vor wenigen Tagen in vielen Tageszeitungen nur einen Absatz einnimmt, lautet:
Die Bundesregierung wird nach den Worten von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nicht zulassen, dass in Deutschland für die Einführung der Todesstrafe in der Türkei geworben wird. Zwar gebe es noch keine konkreten Anfragen, sagte Merkel gestern im Radiosender WDR 5. Die Frage sei aber leider nicht völlig hypothetisch, „denn das Thema ist in der Türkei diskutiert worden“. Es sorge daher für Klarheit zu sagen, dass „für einen Inhalt, den wir absolut ablehnen, wie etwa die Todesstrafe“, in Deutschland nicht geworben werden dürfe, sagte Merkel.
Die Bundeskanzlerin ist eine Meisterin der Worte. Um zu erfahren, was sie vorhat, muss man nicht nur genau lesen, was und wie sie sagt, sondern insbesondere, was sie nicht erwähnt!
Der Reihe nach, auf dass es jeder verstehe:
Erdogan beabsichtigt, sein türkisches Volk zu befragen, ob es die Todesstrafe (wieder) haben möchte. Die geplante Volksbefragung soll entsprechend der vor Kurzem erfolgten Volksbefragung über die Einführung der Diktatur ablaufen. Alle türkischen Bürger im In- und Ausland sind wahlberechtigt. Gewählt werden kann in der Türkei oder im Ausland.
Hat Merkel die Macht und somit das Recht, Wahlen und Volksbefragungen zu verhindern, wenn die Wahlzettel auf dem Territorium der BRD eingesammelt werden und das Ergebnis der Wahl im Ausland (hier: Türkei) Bedeutung hat? Die Frage kann bejaht werden. Offiziell können die Wahlkabinen in der Türkischen Botschaft aufgestellt werden. Doch auch wenn Botschaften exterritorial sind – Konsulate sind es nicht - kann der Weg zum Botschaftsgelände erschwert oder versperrt werden.
Wir stellen fest, dass bei der vor Kurzem erfolgten Volksbefragung in Deutschland über die Einführung der Diktatur in der Türkei keine Einschränkungen erfolgt sind, obwohl die deutsche Regierung (Merkel) dies hätte anordnen können. Da nach Merkels Worten über „einen Inhalt, den wir absolut ablehnen“ in Deutschland nicht abgestimmt werden darf, gilt folglich:
Merkel wehrt sich gegen die Einführung der Todesstrafe, nicht jedoch gegen die Einführung einer Diktatur! Q.e.d.
Warum? Welche mögen die Gründe sein?
Frau Merkel hat im Nachhinein erkannt, dass sie einen Fehler begangen hat, als sie der Abstimmung in Deutschland über die Einführung einer Diktatur in der Türkei zugestimmt hat.Da die Bundeskanzlerin keine Fehler macht oder zugeben kann, ist diese Annahme eine unbeweisbare Spekulation, die wir deshalb nicht weiter verfolgen wollen.
Die USA sind eine Demokratie. Dort wird die Todesstrafe vollzogen. Trump könnte aus Merkels Einstellungen auf ihr Wohlwollen schließen, dass Merkel bei der Einführung der Diktatur in den USA behilflich sein wird. Wenn gilt (Merkel): Diktatur: ja - Todesstrafe: nein, dann gebietet die Logik und der Anstand: Todesstrafe: ja - Diktatur: erst recht!
Auch diese Spekulation wollen wir lieber nicht weiter verfolgen.
Bleibt die letztmögliche und somit gültige Annahme:
In der EU gibt es mehrere Staaten, die es mit der Demokratie ungenau nehmen. Nach jeder demokratischen Wahl könnte die Zahl der Demokratiegegner zunehmen. Die weitsichtige Bundeskanzlerin sorgt vor, um eine Koexistenz zwischen Demokratien und Diktaturen in der EU zu ermöglichen und damit die EU nicht wegen einiger Diktaturen auseinanderbricht. Dies ist auch als Einladung an Erdogan zu verstehen, der EU beizutreten. Wenn er auf die Todesstrafe verzichtet und Deniz Yücel freilässt, dann darf er seine Diktatur als EU-Mitglied beibehalten.
Bleiben drei Fragen offen:
Warum wählen die Anhänger der Diktatur und der Todesstrafe in der Türkei in Deutschland meist die SPD?
Wird sich die große Koalition von Merkel und SPD gegen die Einführung einer Diktatur in Deutschland aussprechen?
Werden die Österreicher eine eigene Diktatur errichten oder mit der Diktatur der großen Schwester im Norden verschmelzen?
shutterstock/360b