Die hebräische Bibel erwähnt entscheidende Ereignisse der Weltgeschichte. Die Ereignisse sind derart problematisch, dass sie bis heute weder moralisch, noch juristisch zufriedenstellend gelöst werden. Betrachten wir die ersten Brüder der Bibel: Kain und Abel. Kain ermordet seinen Brüder Abel und erhält (als Belohnung?) als erster Mörder der Welt von Gott ein „Kainsmal“, welches allen Menschen bedeutet, diesen Mörder nicht zu belangen. Das Kainsmal dient den mittelalterlichen und nationalsozialistischen Deutschen als Berechtigung, die Juden zu zwingen, in der Öffentlichkeit ein Kainsmal in Form eines Judensterns zu tragen, damit die Juden nicht von den Christen umgebracht werden. Trotzdem (oder gerade deshalb?) werden Juden ermordet. Shit happens!

In der biblischen Geschichte um Kain und Abel geht es nicht um Juden, sondern um Schuld und Sühne oder genauer: um Täter und Opfer. Schon hier plädiert Gott für einen Täterschutz, während das Opfer in die Bedeutungslosigkeit versinkt. Und dies bis heute!

Der Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention lautet:

Jede Person hat das Recht auf Freiheit und Sicherheit.

Während im weiteren Verlauf des Artikels 5 der Europäischen Menschenrechtskonvention das Recht des Täters auf Freiheit fein herausgearbeitet wird, wird das Recht der echten oder potentiellen Opfers auf Sicherheit übergangen.

Juristen werden in ihrer Beschränktheit genügend Argumente für diese Unausgewogenheit finden. Die Bibel gibt uns ebenfalls keine Gründe für dieses ungerechte Vorgehen. Die Bibel erklärt die Realität wie sie ist: Der Täter muss geschont werden! Warum? Damit die anständigen Menschen ihn erkennen und sich von ihm abwenden, sein Tun verwerfen, jedoch den Mörder am Leben lassen, wenn das Gericht ihn wegen ungenügenden Beweisen oder aus Faulheit laufen lässt.

Die Bibel und somit die heutigen Richter stimmen folglich darin überein, dass die Nicht-Bestrafung und Kennzeichnung eines Mörders ausreicht, die anständigen Menschen davon abzubringen, ebenfalls zu ihrem Vorteil zu morden. Wohlgemerkt, es handelt sich um die hebräische Bibel, in der Gott zürnt und straft, und nicht um das weichherzige Neue Testament, in dem der Sünder dem Menschen nur zur Prüfung zugesandt wird.

Kommen wir zur Jetztzeit. Gerichtlich überführte Mörder, Vergewaltiger und Kinderschänder dürfen nach Meinung Gottlosen nicht nach Afghanistan ausgewiesen werden, da es dort sehr gefährlich und ihre Sicherheit nicht garantiert ist. Logischer- und konsequenterweise dürfen nur diejenigen Flüchtlinge nach Afghanistan zurückgeschickt werden, die potentiell in Deutschland von einem Kainsmal tragenden Afghanen ermordet, vergewaltigt oder geschändet werden könnten oder realiter ermordet, vergewaltigt oder geschändet worden sind. Da deutsche Staatsbürger als potentielle Opfer leider nicht nach Afghanistan ausgewiesen werden dürfen, bleiben nur die anständig gebliebenen Afghanen für die Abschiebung übrig, die sich gut in die deutsche Gesellschaft integriert haben. Diese Afghanen haben jeglicher Recht auf Sicherheit in Deutschland verwirkt, wie es bereits im Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention geschrieben ist.

Damit scheint es, dass die anständigen Afghanen gegenüber den unanständigen Afghanen benachteiligt werden. Dies ist augenscheinlich richtig, kollidiert jedoch nicht mit der Europäischen Menschenrechtskonvention. Denn wir haben gelernt, dass in der Europäischen Menschenrechtskonvention Täterschutz absoluten Vorrang vor Opferschutz hat. Nur so wird es möglich sein, Afghanistan zu befrieden.

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Claudia56

Claudia56 bewertete diesen Eintrag vor 7 Jahren

Markus Andel

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