Nach drei Tagen tappt der wissbegierige Bürger weiterhin im Dunkeln. Wir wissen nun die Reihenfolge der Geschehnisse, doch das Entscheidende fehlt: Warum ist der Eritreer ausgerastet?
Diese Information ist für den unbeteiligten Bürger lebenswichtig! Daraus ergeben sich persönliche Konsequenzen, zum Beispiel ob man am Ramadan kurz vor Sonnenuntergang öffentliche Verkehrsmittel besteigen soll. Oder auch: Wer hat in Deutschland das Recht, mit einer Waffe sein Leben zu schützen?
Beginnen wir der Reihe nach und übergehen wir die Gerüchte.
Am Mittwoch, den 30. Mai 2018 fährt um 19 Uhr ein Zug aus Köln in den Bahnhof von Flensburg ein. Eine 22-jährige bewaffnete Polizistin in Uniform wird vom 24(?)-jährigen illegal zugewanderten Eritreer mit einem Messer verletzt. Ein 35-jähriger Fahrgast will der Polizisten helfen und wird dabei vom illegal zugewanderten Eritreer mit dem besagten Messer schwer verletzt. Daraufhin zieht die deutsche Polizistin ihre Waffe und erschießt den Eritreer. Die beiden Verletzten werden im Krankenhaus versorgt, sie schweben nicht (mehr) in Lebensgefahr. Der Eritreer wird obduziert. Hierbei wird „die Identität des getöteten Angreifers zweifelsfrei geklärt“.
Der Satz: „die Identität des getöteten Angreifers wird zweifelsfrei geklärt“, wird in einigen Zeitungen abgedruckt. Dem Leser wird damit suggeriert, dass nur eine Obduktion die Identität eines illegal zugewanderten Afrikaners zweifelsfrei klären kann. Dies bezieht sich wohl auf eine deutsche Spezialität, da deutschen Behörden die einfachsten Hilfsmittel und Möglichkeiten fehlen, einen Asylartantragsteller einwandfrei zu identifizieren. Zur einwandfreien Identifikation benötigt man in Deutschland eine Obduktion! Doch zur Leichenschau braucht man Pathologen oder Rechtsmediziner, die rar, weil teuer sind. In Deutschland wird deshalb die Leichenschau vernachlässigt. Hinter vorgehaltener Hand geht man davon aus, dass die Hälfte der „unnatürlichen“ Todesfälle, einschließlich Totschlag und Mord, unentdeckt bleiben. Wenn in Deutschland jeder tote Zuwanderer obduziert werden soll, bricht die gesamte Pathologie in Deutschland zusammen.
Die wichtigen Fragen betrifft die 22-jährige bewaffnete Polizistin in Uniform. Warum hat sie den Angreifer aus Afrika erschossen? Hätte sie ihn nicht lebend kampfunfähig schießen können?
Wir wollen nicht davon ausgehen, dass die junge Polizistin unerfahren ist. Wer eine Waffe trägt, sollte mit ihr umgehen können! Nun sind mehrere juristische Wege möglich:
* Die Staatsanwaltschaft verzichtet auf eine Klage, weil es sich einwandfrei erkennbar um Selbstverteidigung handelt.
* Die Staatsanwaltschaft erhebt Klage, die Beklagte wird freigesprochen.
* Die Staatsanwaltschaft erhebt Klage, die Beklagte erhält eine milde Strafe und darf Waffe und Arbeitsplatz behalten.
Eine Strafe, die den Verlust des Arbeitsplatzes und des Tragens einer Waffe zur Folge hätte, ist nicht möglich. Sie würde automatisch zur Folge haben, dass kein Polizist in seiner Freizeit bewaffnet oder in Uniform ein öffentliches Verkehrsmittel betritt, da er befürchten muss, in Fall der Fälle seinen krisensicheren Arbeitsplatz zu verlieren. Attentate in öffentlichen Verkehrsmitteln würden rasant ansteigen und staatlicherseits bald unbeherrschbar werden. In einer solchen Konstellation würden die bürgerlichen Parteien jegliche Parlamentswahlen haushoch verlieren, was deren gewählt werden wollenden Politiker zu verhindern wissen werden. Deshalb brauchen wir die vierte staatsanwaltliche Vorgehensweise nicht zu erwägen.
Die tapfere Polizistin wird mit Samthandschuhen behandelt werden. Es gibt jedoch weitere Probleme, die von Polizei, Staat und Medien unausgesprochen bleiben:
Deutschland leidet seit Jahren unter einem großen Mangel an Polizisten. Die Wahrscheinlichkeit, einen bewaffneten Polizisten in einem öffentlichen Verkehrsmittel anzutreffen, ist deutlich geringer als die Wahrscheinlichkeit in einem öffentlichen Verkehrsmittel auf einen mit einem Messer bewaffneten illegalen Zuwanderer zu stoßen, der Böses im Schild führt. Es zwingt sich die Frage auf, wer in Deutschland das Recht hat, eine Waffe in der Öffentlichkeit zu tragen, um gegebenenfalls sein Leben und das anderer Unbeteiligter (Indigene und Zuwanderer) zu schützen. Der Tod im Flensburgexpress ist der Beweis, dass das Tragen einer Waffe notwendig ist. In einem französischen Zug haben vor Jahren drei tapfere unbewaffnete GI einen Terroristen überwältigt. Auf so einen Glücksfall dürfen Politiker vor Wahlen nicht vertrauen.
Die letzte Überlegung ist von praktischer Natur. Wir Bürger erfahren nicht das genaue Ergebnis der Obduktion des Attentäters. Ist er Muslim, der zu Ramadan nichts gegessen und nichts getrunken hat? Der Pathologe könnte die Frage mühelos beantworten. Da die Antwort dem interessierten Bürger vorenthalten wird, müssen wir annehmen, dass alle Fragen bejaht werden würden. Hier gibt es einen einfachen Rat:
Während des Fastenmonats Ramadans, insbesondere an warmen Tagen, verzichten viele Rechtgläubige auf ausreichendes Trinken. Die Austrocknung (Exsikkose) führt leicht zur Verwirrtheit, Desorientierung, Erregbarkeit und Aggressivität. Deshalb soll man an heißen Tagen kurz vor Sonnenuntergang (vor dem Fastenende/Fastenbrechen) öffentliche Verkehrsmittel meiden. Auf Grund des islamischen Mondkalenders, der kürzer als der weltweit gültige Sonnenkalender ist, rutscht der Monat Ramadan in den folgenden Jahren in Richtung Winter. In den kalten Jahreszeiten sind Exsikkosen seltener. Allerdings könnte der Klimawandel einen Strich durch die Berechnung machen.
Allahu akbar!