Ahmed A. ist ein Flüchtling aus Syrien.
Ahmed A. stirbt nach einem Brand im Gefängnis in Kleve, den er selber legt. Im Gefängnis wird er wegen einer Namensverwechslung fest gehalten.
Ahmed. A sitzt zehn Wochen in dem Gefängnis und stirbt an den Folgen eines Brandes in seiner Einzelzelle. Der NRW-Justizminister Peter Biesenbach will sich zukünftig nicht darauf verlassen, dass die Identität eines inhaftierten Zugewanderten korrekt ist.
„Wir haben Tausende Personen in NRW, die ohne Ausweispapiere nach Deutschland gekommen sind.“
Ahmed A. stirbt an einem Feuer, das er selbst gelegt hat. Die Gefängniswärter dürfen den Inhaftierten nicht die Zigaretten wegnehmen, da das Rauchen in der Haft nicht verboten ist, denn das wäre eine Grundrechte-Beschränkung der Gefangenen, die die deutschen Gerichte nicht zulassen. Jetzt wird erneut geprüft, ob die Hafträume mit schwer entflammbaren Matratzen ausgestattet werden. 2015 ergab eine offizielle wissenschaftliche Recherche diesbezüglich keine Optimierungsmöglichkeiten.
Soweit die Tatsachen, die hier als richtig gewertet werden sollen. Die Schuldfrage wird offenbleiben.
Eine juristische Schuld wird nicht festgestellt werden, denn alle Beteiligten haben korrekt gehandelt. Auch mit unverhältnismäßig mehr Mühe wäre die Selbsttötung des unschuldigen Gefangenen mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht zu verhindern gewesen. Selbst wenn der Fliehende zu Recht eingesperrt worden wäre, hätte er nicht den Tod verdient.
Bleibt die moralische Schuld, die in unserer Zivilisation niemanden belastet.
Zwei Anhaltspunkte für eine moralische Schuld werden angegangen.
Zuerst das richterlich legitimierte Gesetz, dass das Rauchen in der Haft nicht wegen Grundrechte-Beschränkung verboten werden darf und kann. Damit akzeptieren Legislative und Rechtsprechung, dass Grundrechte höherwertig sind als das Leben. Dabei ist das Grundrecht des Rauchens in vielen Bereichen stark eingeschränkt und das Rauchen selber schädlich. Hier trifft die moralische Schuld, dass der Flüchtling Ahmed A. gestorben ist, den Gesetzgeber und die zuständigen Richter. Darüber wird in der Öffentlichkeit nicht diskutiert, da moralische Schuld niemanden belastet.
Die moralische Schuld trifft vermehrt die Regierung, die es zugelassen hat, dass bis zu einer Million Menschen ohne gültigen Papiere nach Deutschland gekommen sind. Diese Menschen fliehen zu Anfang vor Krieg, Hunger und Diktatur. Sie überschreiten die Grenze nach Deutschland nicht als Verfolgte, denn sie kommen unmittelbar aus an Deutschland angrenzenden Staaten, die die Wertedemokratie mit uns teilen, wobei es mehr als fraglich ist, ob es eine „ Wertedemokratie“ überhaupt gibt. Kant würde es verneinen.
Fazit:
Der Flüchtling Ahmed A. ist den langen, beschwerlichen und gefährlichen Weg von Syrien bis nach Deutschland gegangen, um fälschlicherweise in einem Gefängnis in Kleve zu verbrennen. Seinen Tod hat er selber zu verantworten. Juristisch ist er allein schuldig an seinem Tod.
Die moralische Schuld, die nicht bestraft wird, trifft den Gesetzgeber und die Richter, die das Recht zu rauchen höher bewerten als das Leben. Damit verraten sie eine der höchsten biblischen Forderungen, die zumindest den Mittelpunkt des Judentums darstellt. In diesem Punkt stimmen die deutschen und die jüdischen Werte nicht überein.
Eine weit höhere moralische Schuld trägt die Regierung der BRD.