Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer den menschengemachten Klimawandel in einer Art, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung leugnet oder verharmlost.
Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer den menschengemachten Klimawandel in einer Art, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung leugnet oder verharmlost.