Gerade kam mir ein Link rein zu einem Artikel im feministischen Magazin EMMA über die Journalistin Farida Nekzad, die in Afghanistan für „Frauenrechte“ kämpft, wie es im Vorspann heißt.
Der Begriff „Frauenrechte“ wird ja häufig benutzt, aber – was bitteschön soll das eigentlich sein? Verwendet wird das Wort ja im Allgemeinen dafür, dass Frauen Rechte haben wie die Männer auch. Allerdings: Dann handelt es sich, genau genommen, ja nicht um „Frauenrechte“ (also spezielle Rechte von Frauen) sondern ganz einfach um allgemeine Rechte.
Richtiger wäre es, statt von „Frauenrechten“ von „Männerrechten“ zu sprechen. Und zwar in Bezug auf all diejenigen Rechte, die ursprünglich exklusiv den Männern vorbehalten waren und zu denen sich Frauen den Zugang erst erkämpfen mussten. Wie dem Wahlrecht, dem Recht auf körperliche Selbstbestimmung, dem Erziehungsrecht für die eigenen Kinder, dem Recht, eine Universität zu besuchen, und so weiter und so weiter und so weiter.
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Alle unsere Rechtsstaaten basieren ursprünglich auf „Männerrechten“, die erst später zu allgemeinen Rechten ausgeweitet wurden. Ein Land, das auf „Frauenrechten“ basiert – also auf einem Rechtssystem, aus dem Männer qua Geschlecht ausgeschlossen sind – hat es meines Wissens noch niemals irgendwo auf der Welt gegeben.
Die Rede von den angeblichen „Frauenrechten“ ist aber natürlich entlarvend. Sie macht nämlich deutlich, dass zwischen „Männerrecht“ und „allgemeinem Recht“ noch immer kein prinzipieller Unterschied gemacht wird.
Indem der Begriff „Frauenrecht“ verwendet wird, um über allgemeine (also wirklich gleiche) Rechte zu sprechen, erklärt man die Frage, ob lediglich Männer Rechte haben oder alle Menschen, im wörtlichen Sinn zu einem „Frauenproblem“. Also letztlich zu etwas, worum man sich kümmern kann, wenn man nett ist oder etwas „für die Frauen“ tun möchte. Aber man begreift es nicht als etwas, das das eigene politische Universum im Kern berührt.
Mental befinden wir uns offenbar immer noch im Begriffszustand jener Schul- und Geschichtsbücher meiner Kindheit, die die Abschaffung des Klassenwahlrechts unter dem Begriff „Einführung des allgemeinen Wahlrechts“ kategorisiert hatten (wie ist das eigentlich heute?). Ohne zu bemerken, dass dieses Wahlrecht eben ganz und gar nicht allgemein war.
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