„Schreddergate“ oder wie man erfolgreich aus einer Mücke einen Elefanten macht

Seit Tagen beherrscht die vorsätzliche Zerstörung von so genannten Druckerfestplatten durch einen Mitarbeiter des ehemaligen Bundeskanzlers Sebastian Kurz die mediale Debatte. Die Diskussion hat sich in emotionale Höhen geschaukelt, in eine künstliche Aufgeregtheit, die wohl nur durch den längst begonnen, wenngleich offiziell noch gar nicht eröffneten Wahlkampf erklärt werden kann. Dabei fällt auf, dass die Debatte weit am Kern des Problems vorbeigeht und zahlreiche Fragen bis heute nicht gestellt und daher auch nicht beantwortet wurden. Auch die wenigen seriösen Medien stellen sich vielleicht sogar bewusst ziemlich dumm. Die gekünstelte Aufregung basiert in erster Linie darauf, dem ehemaligen Kanzler ein unlauteres Verhalten vorwerfen zu wollen. Bis jetzt erklären seine Gegner ja viel lieber warum man Kurz nicht wählen darf, als warum man sie eigentlich wählen soll. Und wenn man ihn schon nicht selbst erwischt, dann will man zumindest sein Umfeld desavouieren. Bis jetzt sind dadurch viele Aspekte im Dunkeln. Zeit also ein paar dieser erwähnten Fragen zu stellen.

1.) Was ist eigentlich passiert?

Am 23. Mai 2019, wenige Tage vor dem erfolgreichen Misstrauensantrag im Parlament gegen die Regierung Kurz, lässt ein junger Mitarbeiter des Bundeskanzlers für den Bereich Social Media fünf Festplatten in einer darauf spezialisierten Firma zerstören. Er bleibt die überschaubare Rechnung schuldig, gibt einen falschen Namen, aber eine zu ihm zurück verfolgbare Telefonnummer an.

So gut – so geheimnisvoll!

Wegen der Nichtbezahlung schaltet die Firma die Polizei ein, die über die Telefonnummer den Mann ausforscht. Da er ehemaliger Kabinettsmitarbeiter des Bundeskanzlers ist, wird die WKStA Graz, die mit der Aufklärung der „Causa Ibiza“ betraut ist, eingeschaltet. Es besteht der Verdacht, es könnten Daten, die damit in Zusammenhang stehen, vernichtet worden sein. Das scheint aus derzeitiger Sicht eher nicht der Fall gewesen sein. Über die Ermittlungen ist bislang aber nicht viel bekannt. Eine Hausdurchsuchung beim Verdächtigen verlief offenbar ergebnislos, er kooperiert, wie mehrfach bestätigt wurde, zudem vollauf mit den Ermittlungsbehörden.

Fast zwei Monate später, am 21. Juli 2019, bringt eine Österreichische Tageszeitung erstmals einen Bericht über die erwähnte Angelegenheit. Die Rede ist von einer Festplatte. Von mehreren Seiten, so u.a. von der Bundeskanzlerin wird bestätigt, dass die Vernichtung von nicht offiziellen Daten und Unterlagen, die nicht unter das Bundesarchivgesetz fallen, üblich und grundsätzlich auch zulässig ist.

So weit – so gut!

Jetzt wird‘s spannend! Die Oppositionsparteien stellen parlamentarische Anfragen, wodurch die Sache am Köcheln gehalten wird. Die mediale Aufarbeitung beginnt mit ihren unausweichlichen Ritualen wie einer „Enthüllung“ durch die allseits beliebten Bobo-News-Weekly unter der Führung des bekannten unabhängig-rot-grün-verliebten Chefredakteurs Florian K., dass es nicht eine, sondern fünf Festplatten waren, was sich als Recherchefehler der die Sache ins Rollen bringenden Tageszeitung entpuppt; weiters einem investigativen Interview durch den bösen Wolf und lauter ahnungslosen Rotkäppchen, die ihre eigenen früheren Auszüge aus Regierungsämtern und was sie damals so alles mitnahmen, vergessen haben und einen Skandal sehen wollen, wo offenbar keiner ist. Der Chef der Vernichtungsfirma spendiert den Medien ein Überwachungsvideo, das den Vorgang zeigt, und nimmt bereitwillig Stellung. Ein sicher nicht alltägliches Verhalten für eine Firma, die eigentlich von Diskretion lebt. Ob das seinen Kundenstock erhöht und nicht nicht vielleicht sogar massiv verkleinert, sei einmal dahingestellt. Eitelkeit und Gier (nach Öffentlichkeit) sind bekanntlich sprichwörtlich „a Hund“!

Der letztverantwortliche Kanzler meldet sich zunächst aus dem fernen Silicon Valley – welch passender Ort, wenn es um Computer geht – und später auf einem österreichischen Privatsender, was flugs zu einer Klagsdrohung durch seinen Amtsvorgänger führt, weil der auf dem Internetportal des öffentlich rechtlichen Rundfunks gelesen haben will, was Kurz davor eigentlich gar nicht so gesagt hat.

Bevor die Sache endgültig im Sand zu verlaufen droht, strapazieren „unabhängige“ Medien noch „Fachleute“, die, von sich selbst überzeugt, das Bundesarchivgesetz durch Kurz gebrochen sehen.

So weit – so Wahlkampf

2.) Wie kam der Mann eigentlich an die Festplatten?

Es ist faszinierend, dass sich alle über den Umgang mit den Festplatten echauffieren, aber niemand fragt, wie der Mann eigentlich an die Dinger gekommen ist. Wer derartige Geräte kennt, weiß, dass es schon gehobener technischer Kenntnisse bedarf, um die Festplatte eines großen Druckers zu lokalisieren und auszubauen. Es geht hier ja nicht um kleine Schreibtischgeräte sondern um Netzwerkdrucker in der Größe eines Standkopierers, denn nur solche haben derartige Festplatten. Man muss den Drucker ausschalten und vom Netz nehmen, was für gewöhnlich den Systemadministrator alarmiert, ihn aufschrauben, die Festplatte herausnehmen, durch eine baugleiche ersetzen, zusammenbauen und ihn dann wieder neu starten. Weiß man nicht welcher Plattentyp verbaut ist, müsste man, so man nicht mit einem Festplattenmusterkoffer unterwegs ist, das Gerät zweimal abschalten und zerlegen, nämlich einmal um nachzusehen welche Platte man braucht, dann die richtige besorgen und dann ein zweites mal um die neue Platte einzubauen. In einem Netzwerk, das sicherlich zu den am besten gesicherten in diesem Land gehört, ist so etwas ohne Wissen und wahrscheinlich sogar ohne Zutun der Systemadministration wohl kaum möglich. Doch selbst wenn man das alles hintanhält und dem Mitarbeiter zutraut den Ausbau alleine und ohne Wissen der Verantwortlichen zu Wege gebracht zu haben, stellt sich sofort ein zusätzliches Problem: Dann hätte der Mitarbeiter nämlich Staatseigentum unberechtigter Weise entwendet, sprich gestohlen und zudem das Sicherheitssystem des Bundes gehackt! Er würde dann wohl kaum noch frei herumlaufen, weil die Staatsanwaltschaft verpflichtetet wäre, wegen schweren Diebstahls und Gefährdung der nationalen Sicherheit zu ermitteln. Aus den dürftigen Stellungnahmen unter anderem auch von der Bundeskanzlerin kann man schließen, dass die Entfernung der Festplatten aus den Druckern durchaus üblich, mit den Verantwortlichen akkordiert und daher auch nicht prinzipiell gesetzteswidrig war. Die Festplatten müssen dem Mitarbeiter daher auch wissentlich ausgehändigt worden sein, was sein externes Schreddern zwar nicht weniger ungewöhnlich aber auf jeden Fall viel weniger illegal erscheinen lässt. Über den Vorgang hieß es anfänglich, dass die EDV-Experten des BKA „nicht glücklich waren“, unterbunden haben sie es aber offenbar nicht!

3.) Was war jetzt eigentlich auf den Festplatten?

Diese Frage wird am heftigsten besprochen, vor allem um den Eindruck zu erwecken, dass darauf irgendwelche „Beweise“ waren, die die böse, böse Regierung vernichten wollte. Sogar vom Ibiza Video, war anfänglich ja die Rede. Das kann wohl ausgeschlossen werden, da man Videos nicht drucken kann. Für gewöhnlich befinden sich auf derartigen Platten ausschließlich Druckdateien, das heißt zumeist nicht irgendwelche Word-, Excel- oder sonstige Files, sondern ein Druckbild, das vom Computer, Tablett oder Handy an den Drucker geschickt wird. Am einfachsten ist so etwas als digitaler Ausdruck, also so etwas wie ein pdf-File, zu bezeichnen. Viele Drucker arbeiten mit Post-Script-Files im Format .ps, die nur mit speziellen Programmen ausgelesen werden können. Diese Files sind wesentlich weniger aussagekräftig als die Originale z.B. in Word, weil man außer dem Druckbild nur herausfinden kann, von welchem Account das File zum Drucker geschickt wurde, bestenfalls noch wodurch es erstellt wurde. Ich muss zugeben, dass ich hier nicht ganz auf dem aktuellen Stand bin und schon gar nicht weiß welches System das BKA verwendet und dieses wird uns das sicherlich nicht auf die Nase binden. Textänderungen oder Kommentare sind, so sie nicht mit ausgedruckt werden, aber für gewöhnlich weder sichtbar, noch können sie im Unterschied zu Word-Dokumenten, wiederhergestellt werden. Auf die Speicherung hat man von außen zumeist keinen Einfluss, sprich der Drucker speichert und löscht die Dateien automatisch und man kann erst wenn man die Festplatte ausliest, sehen was drauf ist. In einem, wie schon erwähnt, sicherlich besonders gut gesicherten Netzwerk wird also hier wohl niemand von außen auf die Daten zugreifen können. Relativ leicht geht das allerdings, wenn man „zufällig“ eine ausgebaute Festplatte in die Finger bekäme. Man bräuchte sie nur in ein Gehäuse stecken, an einen PC anschließen und könnte mit der richtigen Software schon zu stöbern beginnen. Für gewöhnlich sind Druckplatten nämlich anders als Festplatten in gut gesicherten PC’s oder Laptops, nicht verschlüsselt. Das erklärt auch warum man die Platten sicher vernichtet haben wollte. Es ist allerdings wichtig zu beachten, dass alles, was auf der Druckerplatte gespeichert wurde, auch irgendwo anders vorhanden sein muss, nämlich auf jenem Gerät, das den Drucker angesteuert hat. Die Daten sind also nicht an einem Ort, sondern an zahlreichen. Die Vernichtung der Platte zerstört aber nur eine Spiegelung, eine Kopie und keinesfalls das ursprüngliche Originaldokument.

4.) Warum vernichtet man aber die Daten, wenn man ohnehin nicht leicht herankommen kann?

Das erklärt sich auch ein bisschen aus der schwierigen Erreichbarkeit selbst. Wird ein Drucker sowohl für offizielle Ausdrucke als auch für nicht offizielle oder vielleicht sogar private verwendet, müsste man die Platte durchsuchen, um zumindest die nicht offiziellen und privaten zu löschen, wozu man sie zunächst ausbauen und in ein Gehäuse stecken muss. Zu einer Überprüfung, ob sich noch zu vernichtende Daten darauf befinden, könnte man auf Grund der Datenschutzverordnung vielleicht sogar verpflichtet sein, wenn z.B. Kontaktlisten mit externen Experten, Privatadressen von Personen die nicht im Staatsdienst sind und dergleichen mehr gedruckt wurden. Ein solches Durchsuchen wäre allerdings höchst zeitintensiv, weshalb man logischerweise die ganze Platte ersetzt und löscht, kommt gerechnet an der Arbeitszeit viel billiger. Da, wie oben dargestellt, ja die Daten ohnehin noch woanders vorhanden sind, ist man damit auf der sicheren Seite. Die Druckfiles lassen sich ja jederzeit durch einen neuerlichen Druckauftrag generieren. Im schlechtesten Fall kann der Ausdruck einer großen Broschüre länger dauern, als wenn man sie schon einmal gedruckt hat.

Natürlich kann man jetzt mutmaßen, dass da vielleicht Ausdrucke geheimer E-Mails drauf sind oder irgendetwas Derartiges. Die würde ich allerdings als offizielles Ermittlungsorgan nicht dort, sondern wohl eher am Mail-Server suchen, mit einem richterlichen Beschluss wohl kein Problem. Anders sieht es natürlich für jemanden aus, der illegal an Daten von Kurz und Co herankommen will. Für solche Leute wären die ungeschredderten Festplatten natürlich ein gefundenes Fressen, weil den BKA-Server zu hacken ist aus mehrerer Hinsicht höchst gefährlich.

5.) Wie sieht es mit der Archivierungspflicht aus?

Wie gezeigt wurde, handelt es sich bei den Daten auf der Platte lediglich um Arbeitskopien. Solche gelten keinesfalls als amtliches Schriftgut und müssen daher auch nicht archiviert werden. Verstärkt wird diese Annahme auch dadurch, dass ja niemand Einfluss darauf hat, was auf der Platte gespeichert ist und was nicht. Würden die Daten tatsächlich unter das Bundesarchivgesetz fallen, müsste man die Festplatte, sobald sie voll ist, ausbauen, ersetzen und dem Staatsarchiv übergeben, da ansonsten auch in diesem Fall Daten vernichtet werden würden. Wäre dem wiederum so, müssten dann aber alle im öffentlichen Dienst verwendeten Datenträger vom Stick bis zum Server, auf denen jemals ein offizielles Dokument gespeichert war, dem Staatsarchiv abgeliefert werden, was dieses wohl in kürzester Zeit aus allen Nähten platzen lassen würde. Das Staatsarchiv archiviert Daten, aber nicht Datenträger, so wie es auch jeder Mensch privat macht. Wenn das Handy den Geist aufgibt, speichert man die Fotos und Daten in der Cloud, im Computer, auf einem Stick, einer DVD oder einer externen Festplatte und hebt wohl nicht das Handy auf.

6.) Und warum sehen das die Experten anders?

Als die Sache dann schon weitgehend im Abklingen war, beriefen sich Ende vergangener Woche gleich zwei „unabhängige“ Medien, nämlich die lachsfarbenen „Bobo-News Daily“ und das Morgenjournal des öffentlich-rechtlichen Radios auf zwei „Experten“, die die Darstellungen der Kurz-Truppe heftig kritisierten und dem ehemaligen Kanzler, sowie seinen Mitstreitern Bruch des Bundesarchivgesetzes vorwarfen. Dass die erwähnte Zeitung lediglich dem Namen nach unabhängig ist, überrascht niemanden, schließlich hat sie offenbar eine politische Mission zu erfüllen. Vorsichtshalber brachte sie die „Expertenmeinung“ unter dem Titel „Kommentar der anderen“. Dass die „Expertin“ Mag. Eva Blimlinger Kandidatin für die kommende Nationalratswahl der GRÜNEN ist, ist offenbar irrelevant. Man stelle sich aber den medialen Aufschrie vor, hätte eine andere Zeitung in einer die GRÜNEN betreffenden Angelegenheit einen ÖVP-Kandidaten als Experten zu verkaufen versucht. Blimlinger ist als „Historikerin“ tituliert, was doch einigermaßen kühn ist, ist sie doch vielmehr eine Geschichtslehrerin, die diesen Beruf aber nie ausgeübt hat. Für eine Dissertation haben die Fähigkeiten der Dame bis heute nicht gereicht. Es verwundert daher nicht, dass die fachunkundige Blimlinger eine ganze Reihe von Dummheiten zum Besten gibt. Sie prangert äußerst polemisch an, dass hier gesetzwidrig zu archivierende Daten vernichtet worden wären, was wie oben gezeigt wurde aber eindeutig nicht stimmt. Die Polemik ist zudem nicht einmal gut. Blimlinger beweist damit, dass sie nicht nur von historischer Wissenschaft sondern auch von EDV völlig unbeleckt zu sein scheint!

In ein ähnliches Horn stieß im Morgenjournal vergangene Woche der ehemalige Direktor des Staatsarchivs Dr. Wolfgang Maderthaner, dessen Urteil auf den ersten Blick natürlich weit schwerer wiegt. Wenngleich er durchaus hochwertige Bücher verfasst hat und als Wissenschaftler absolut ernst zu nehmen ist, hat er seine ganze Karriere im Umfeld der SPÖ verbracht. Auf seinen Posten wurde er schließlich vom damaligen Bundeskanzler, seinem Parteifreund Faymann gehievt. Wer sich ein bisschen in die Biographien seiner Vorgänger in der wikipedia einliest, wird feststellen, dass Maderthaner offenbar der erste Direktor war, die nicht aus dem Staatsarchiv selbst kam, sondern den Mitarbeitern von außen vor die Nase gesetzt wurde. Warum er sich für eine solche Aussage, die objektiv einfach falsch ist, hergibt, kann wohl nur durch langjährige Loyalität erklärt werden. Sein plakatives Auftreten lässt nämlich völlig untergehen, dass, wie man den Medien in den letzten Jahren entnehmen konnte, tatsächlich viele offizielle Dokumente nicht in staatlichen Archiven zu landen scheinen und nicht nur das Staatsarchiv personell sträflich unterdotiert ist, woran vorwiegend das SP-geführte BKA verantwortlich war. Kurz hat damit sicher keine wie es hieß "neue Qaulität" erreicht. Madethaners ehemaligen Mitarbeiter würden sich wohl kaum freuen, wenn sie hinkünftig alle Durckerfestplatten auf möglicherweise relevantes Material durchsuchen müssten, das sie auf anderem Weg wahrscheinlich schon erhalten haben.

Fazit

Bei aller Kritik am sicherlich seltsamen, unprofessionellen und letztlich was die Bezhalung betrifft auch ungesetzlichen Verhalten eines scheinbar nervösen Mitarbeiters im Bundeskanzleramt, muss man festhalten, dass nach derzeitigem Informationsstand nichts passiert ist, was die Aufregung ansatzweise rechtfertigen würde. Wenn, dann kann man die Frage stellen, mit welchen „Nerverln“ sich Kurz umgibt, allerdings ist die Personaldecke der anderen Parteien wohl auch nicht wirklich dicker. Kabinettsakten wurden von jeher vernichtet, auch als es noch keine Druckerfestplatten gab. Früher regelte man solche Probleme in Firmen und anderswo, also vermutlich auch in den Ministerien, einfach mit einem großen Hufeisenmagneten, was bei SSD-Platten aber nicht mehr funktioniert. Man erinnere sich aber an das Jahr 2000 als die Mitarbeiter des damaligen Finanzministers Rudolf Edlinger das Ministerbüro verwüsteten und das Festnetztelefon samt ausgerissener Wandsteckdose mitnahmen, was Edlinger damit begründete, dass in dem Telefon seine privaten Nummern eingespeichert waren. Auch Bundeskanzler Schüssel fand zu Beginn seiner Amtszeit nicht einmal ein Blatt Papier, geschweige denn einen Computer in seinem Büro vor. So gesehen muss man dem Kurz-Team zu Gute halten, dass sie die Drucker bei ihrem Auszug nicht gleich mitgenommen haben, so wie der jetzt sehr vorlaute SP-Parteisekretär Thomas Drozda ein Gemälde, das eigentlich der Republik gehörte!

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