Maturantin vergewaltigt: Afghane (17) angeklagt
Der 17-Jährige und ein Österreicher (27) sollen die 18-jährige Schülerin in einen Keller in der Linzer Innenstadt gezerrt und vergewaltigt haben. Das Mädchen leidet unter psychischen Dauerfolgen.
Der „Österreicher“ entstammte dem türkischen Kulturkreis.
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Und der Afghane ist so wenig „17-jährig“ wie alle anderen „17-jährigen“ Afghanen.
Solange bei einer Vergewaltigung kein Mord passiert, bleiben „17-jährige“ Afghanen jedoch in der Regel von einer peinlichen Hinterfragung des im Asylverfahren behaupteten Alters verschont:
Als Hussein K. am 12. November 2015 bei einer Polizeistelle in Freiburg Asyl beantragte, gab er als Geburtsdatum den 12. November 1999 an, er wäre demnach bei seiner Einreise genau 16 Jahre alt gewesen. Entsprechende Dokumente führte er nicht mit sich.
Ergebnis: Nach den Zählungen der Banden sei der Angeklagte im Mittelwert 25,8 Jahre alt. Selbst, wenn man eine Fehlertoleranz anlege, die die üblichen zweieinhalb Jahre überschreite, dann sei der vormalige Besitzer des Zahnes mit einer Wahrscheinlichkeit von fast 100 Prozent zwischen 22,05 und 29,55 Jahre alt.
(SPON)
"Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge" auf ihrem Weg nach England.