Ein russisch-tadschikischer Doppelstaatsbürger war am 22. September 2023 illegal über die Türkei und Saudi-Arabien nach Österreich eingereist. Die Ehefrau und seine 5 Kinder hielten sich noch in der Türkei auf. Der Asylantrag wurde im vergangenen April abgelehnt. Doch dann legte der strenggläubige Moslem, der vor seiner Einreise in das österreichische Sozial-Mekka im echten Mekka auf Pilgerreise gewesen war, Beschwerde ein. Das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass er aufgrund seiner (erst in einer Stellungnahme ans Gericht angegebenen) angeblichen Homosexualität Asylschutz benötige.
Hier ist das "Erkenntnis" des Gerichts nachzulesen.
RI: Haben Sie sich mit einem dieser Männern getroffen?
BF: Ja, mit einem. Aber die anderen schreiben mir nicht.
RI: Mit wem haben Sie sich getroffen?
BF: Dem ersten. Wir haben nicht einmal gesprochen. Er hat mich mit dem Auto nach Hause gebracht. Wir hatten schnellen Tack Tack und das wars.
RI: Können Sie mir da jemand namhaft machen, welchen ich Laden kann um es zu bestätigen?
BF: Nein, aber ich habe die Telefonnummer von dem Mann mit dem wir uns beschäftigt haben.
RI: Diesen können Sie nicht namhaft machen?
Einmal angeblich kurz "Tack Tack" mit einer anonymen Person aus dem Internet, deren Namen er nicht nennen kann. Aber Hauptsache, er soll jetzt gleich offen schwul sein und Asylschutz benötigen. Der Richter am Bundesverwaltungsgericht glaubt bei einem offen "streng gläubigen" Moslem, der gerade in Mekka war und seine angebliche Neigung vor der Familie explizit geheimhalten will, dass es sich um einen "offen lebenden Schwulen" handle. Absurdistan. Eine gute Frage wäre gewesen, ob der angeblich homosexuelle Tadschike die homosexuelle Infrastruktur in Österreich ausnütze. Schwule, die aus der Pampa kommen, stürzen sich in der Regel in das schwule Großstadtleben. Wer das nicht tut, wird wohl nur für das Asylverfahren schwul sein.
Dieses Urteil ist leider kein Einzelfall. Und es wird oft sogar noch absurder und weltfremder, je höher man im Instanzenzug steigt. Der Verwaltungsgerichtshof stellte fest, dass eine islamische Verschleierung für ihn kein Ausschlussgrund für den Asylgrund einer westlichen Orientierung wäre. Die Richter sind natürlich unabsetzbar. Man darf dem tiefen Staat daher keinerlei Ermessensspielraum lassen und muss wohl radikal aus dem Asylsystem aussteigen.
Die Asylgewährung für den streng islamischen fünffachen Familienvater aufgrund von angeblich offen gelebter Homosexualität ist leider kein "opferloses Verbrechen". Gerade wirklich offen lebende Homosexuelle sind durch den importierten islamischen Schwulenhass massiv gefährdet. So gut wie alle tödlichen Angriffe auf Homosexuelle in Westeuropa und den USA in den vergangenen 10 Jahren gingen von islamischen Einwanderern aus.
Auch wenn Homosexualität als Asylgrund gedient hat, wird der streng gläubige Tadschike den Homosexuellen für die Überlassung eines Asylgrundes wohl kaum dankbar sein, sondern sich als Opfer fühlen, der sich für die Erlangung des Aufenthaltsrechts einer demütigenden, verlogenenen Prozedur unterziehen musste. Ebenso wird er wohl seine Sicht auf den dekadenten Westen, der nur auf sündigen Sex mit den "reinen" Muslimen aus wäre, bestätigt sehen.
Ausgerechnet Tadschiken haben sich in letzter Zeit als besonders gefährliche Anhänger des IS hervorgetan, wie man sogar im linksliberalen Standard nach dem Auffliegen einer tadschikischen Terrorzelle, die einen Anschlag auf den Wiener Stephansdom plante, nachlesen konnte.