Österreichs neue Regierung will mit der geplanten Strafrechtsreform nicht nur schärfere Strafen für Sexual- und Gewaltverbrechen, sondern auch den Opferschutz weiter ausbauen. Der Präsident des Rechtsanwaltskammertags, Rupert Wolff, warnt die Regierung aber nun, Opfern mehr Mitwirkung im Strafverfahren einzuräumen. Da kann man sich nur wundern. Für mich handelt es sich dabei um die üblichen Linksanwälte, die sich als Sprecher aller Rechtsanwälte aufgeschwungen haben – Linksanwälte, die mehr Opferrechte und die strengere Bestrafung von Sexual- und Gewalttätern ablehnen. In der Tageszeitung Kurier heißt es:
„Der Rachegedanke darf im Strafverfahren keine Rolle spielen“, merkte Wolff an.
Selbstverständlich ist der Rachegedanke ein fundamentaler Bestandteil des Strafrechts. Wenn die Opfer von Straftaten das Gefühl haben, dass die Täter nicht hart genug bestraft werden, wird die Selbstjustiz wieder zur Option.
Die Täter zu bessern, ist zwar auch ein berechtigtes Anliegen. Dass sich für unsere Justiz offenbar alles nur noch um die Resozialisierung der Täter und nicht um die Gerechtigkeit für die Opfer dreht, ist eine fatale Fehlentwicklung.
Was Gesetz ist, bestimmt in einer Demokratie immer noch die Mehrheit und nicht eine radikale Minderheit von linken Rechtsanwälten. Wenn die Linksanwälte die Gesetze machen wollen, sollen sie in die Politik gehen und versuchen, Mehrheiten für ihre Forderungen zu gewinnen.