Juden bekommen aus religiösen Gründen eine Ausnahme vom Tierschutzgesetz. In jenes Sonderrecht, das in Niederösterreich von der SPÖ erlassen wurde, interpretieren Gegner der österreichischen Regierung eine "antisemitische Sonderbehandlung" von Juden hinein, die einen "Schritt zu den Gaskammern" der Nazis darstelle.
Juden werden in Deutschland wieder mitten auf offener Straße misshandelt. Während der Antisemitismus gegen die heute in Europa lebenden Juden von Linken gerne ignoriert wird, da er oft von Muslimen ausgeht, holt man die toten Juden, die von den Nazis in den Gaskammern ermordet worden waren, bei jeder Gelegenheit hervor, um die eigene Agenda zu rechtfertigen.
Wer gegen die diskriminierende Sonderbehandlung von Juden ist, der muss auch gegen ihre Sonderrechte sein.
Weder beim Tierschutz noch bei Genitalverstümmelung sind religiöse Sonderrechte gerechtfertigt. Freiwillige Körperverletzungen ohne medizinische Notwendigkeit sollten wie bei Piercings und Tattoos erst ab 16 erlaubt sein.
Ebenso sollten religiöse Verkleidungen wie Kopftücher oder Kippas, wenn sie nicht für einen Gottesdienst getragen werden, nichts auf den Köpfen von Kindern zu suchen haben, die frei aufwachsen sollten, um dann selbst mit 16 ihre Religion wie ihre Partei wählen zu können.
Wer erwachsen ist, soll wie er/sie/es will herumlaufen dürfen, solange er/sie/es sich nicht total vermummt.
Kinder sollten jedoch vor religiöser und politischer Vereinnahmung geschützt werden.