In der Regel werden falsche Angaben im Asylverfahren so gut wie nie aufgedeckt, da Recherchen in den Herkunftsländern viel zu aufwendig wären. Unbelegte Behauptungen wie eine Konversion zum Christentum oder eine westliche Orientierung werden „im Zweifel für den Angeklagten“ als „glaubhaft“ angesehen.
Doch selbst wenn der Betrug zweifelsfrei feststeht, weil nicht einmal das Herkunftsland stimmt, kommen die Betrüger am Ende ungeschoren davon.
Ein türkisches Paar hat als „Syrer“ 156.000 € an Asyl-Leistungen kassiert. Die Verurteilung wegen Betrugs wurde jedoch vom Obersten Gerichtshof aufgehoben. Nun wurde das laut ORF „gut integrierte Paar“ (im Sozialsystem?) endgültig freigesprochen.
Legen sich Richter einmal quer und verurteilen den Betrug, werden sie von der oberen Instanz gleich wieder zurückgepfiffen.
Welche Botschaft man mit solchen Urteilen an weitere potenzielle Betrüger sendet, ist unseren Höchstrichtern offenbar zu hoch. Je höher unsere Richter sitzen, desto weltfremder urteilen sie, wie man zuletzt auch beim Verfassungsgerichtshof sah, der die dringend notwendige Reform der exzessiven Sozialhilfe für Großfamilien wieder aushebelte.
Die Justiz ist nach den Medien und den Universitäten der Bereich, wo der linke Marsch durch die Institutionen besonders erfolgreich war. Dass der Rechtsstaat stark nach links neigt, ist eine Entwicklung, die man in den meisten westlichen Demokratien beobachten kann.
Sebastian Kurz hätte mit seinen rechten Mehrheiten die Gelegenheit gehabt, bei Medien und Justiz gegenzusteuern und diesen linken Trend zumindest etwas abzuschwächen. Doch schon mit der FPÖ hatte er das substanziell kaum getan. Der ORF wurde von Blümel geschützt und der türkise Justizminister von Exponenten des linken Rechtsstaats vereinnahmt (siehe Asylagentur).
Nun haben wir eine grüne Justizministerin und einen ORF, der statt reformiert zu werden, wohl mit noch mehr Gebühren bestochen werden soll, obwohl das kaum etwas an seiner linken Ausrichtung ändern wird.