Die Asylbehörden in der EU müssen laut EuGH-Urteil nicht mehr im Einzelfall feststellen, dass einer Antragsstellerin auf Asyl in Afghanistan tatsächlich Verfolgungshandlungen drohen. Es genügt, dass das Geschlecht und die afghanische Staatsangehörigkeit festgestellt werden.
Die Rechtsanwältin, die für die Afghanin die Klage eingebracht hatte, findet die von Europarechtler Obwexer und der ehemaligen OGH-Richterin Griss geschilderten Szenarien zum EuGH-Urteil "weltfremd". Ich halte es hingegen für "weltfremd", jenes Urteil nicht zu Ende zu denken.
In Kombination mit dem deutschen Selbstbestimmungsgesetz könnten Taliban angeben, dass sie als "Frauen" (dafür müssten sie sich laut Selbstbestimmungsgesetz nicht einmal den Talibanbart abrasieren) Asylschutz in der EU benötigen, um dann hier durch linke Politiker, Anwälte und Richter vor "antimuslimischem Rassismus" geschützt zu leben und ihre Kinder bereits im Volksschulalter wie in Afghanistan zu verschleiern. Dass das Frauen schützen soll, ist komplett weltfremd, nicht die Szenarien, die sich durch solche Urteile ergeben.
Klar würde es auf Dauer nicht geduldet werden, wenn Taliban als Frauen Asyl erhalten, und der politische Druck würde die EU-Judikatur wohl ändern bzw. die Länder aus dem EU-Asyl-Regime aussteigen lassen, wie es die Dänen schon getan haben, die Schweden, Niederländer, Ungarn, Polen vorhaben.
Wenn es nur nach der weltfremden Anwältin und den weltfremden EU-Richtern ginge, hätten die Taliban im Namen des Schutzes vor den Taliban jedoch rechtlich völlig freie Bahn für die Talibanisierung Europas.