Peter Gridling hat gelernt, was man als Verfassungsschützer sagen muss, um nicht Hans-Georg Maaßens Schicksal zu teilen.
Verfassungsschutz warnt vor fremdenfeindlichem Meinungsklima
(Kurier)
In unserer Verfassung steht allerdings trotzdem nichts von Fremdenfreundlichkeit. Und auch Migration wird darin nicht erwähnt.
Wieviel Migration man haben will, sollte Teil eines demokratischen Prozesses sein. Um zu dieser demoratischen Entscheidung zu kommen, haben wir in unserer Verfassung das Grundrecht auf Meinungsfreiheit. Die Europäische Menschenrechtskonvention steht zwar (anders als die Flüchtlingskonvention) in Verfassungsrang und ist daher beachtlich. Sie ist jedoch ebenfalls kein Migrationsrecht, auch wenn sie durch eine überzogene Anwendung dazu missbraucht wurde.
Solange Grundrechte und Demokratie nicht bedroht werden, sollte sich der Verfassungsschutz aus dem demokratischen Entscheidungsprozess heraushalten.
Während der Verfassungsschutz beim „rechten Meinungsklima“ seine Befugnisse überschreitet, unterschreitet er sie beim politischen Islam, den er nur in Form von IS-Rückkehrern als problematisch ansieht.
Tatsächlich wollen jedoch auch die gemäßigten Islamisten der Muslimbruderschaft die Demokratie abschaffen und einen islamischen Staat errichten, was wohl eindeutig als verfassungsgefährdend einzustufen ist, wie der Deutsche Verfassunsgsschutz wiederholt festgestellt hat:
Die Muslimbruderschaft ist die Mutterorganisation des politischen Islams. Die radikal-islamische Vereinigung versucht, die Regierungen ihrer jeweiligen Heimatstaaten abzulösen und einen islamistischen Gottesstaat auf der Grundlage der Scharia zu errichten. Auch in Deutschland sind die Muslimbrüder aktiv.
Für Gridling sind Muslimbrüder nur dann proplematisch, wenn sie sich wie Mohamed Mahmoud zu Salafisten radikalisieren und sich dem IS anschließen.
Für die Beobachtung der Muslimbruderschaft fühlte sich unser BVT bis vor kurzem überhaupt nicht zuständig, wie aus einer parlamentarischen Anfrage hervorging:
4. Ist dem Bundesministerium bekannt, wie viele Mitglieder die
Muslimbruderschaft in Österreich hat?
5. Wenn ja, wie viele?
6. Wenn nein, weshalb nicht?
(Parlamentarische Anfrage von H.C. Strache, 06.06.2014)
Die Antwort der damaligen Innenministerin, in deren Kompetenzbereich der Verfassungsschutz lag:
Zu den Fragen 4 bis 6:
Nein.
In der jüngsten Vergangenheit stellten die Aktivitäten der Muslimbruderschaft keinen Anlass zum Einschreiten nach der Strafprozessordnung, nach dem Sicherheitspolizei oder anderer einschlägiger Gesetze dar. Für die generelle Überprüfung oder Überwachung von Vereinen oder Verbindungen durch die Sicherheitsbehörden bestehen keine Rechtsgrundlagen.
(Beantwortung der Innenministerin)
Die Aufgabe eines Verfassungsschutzes wäre es, solche Organisationen genau zu beobachten, damit der Gesetzgeber mit neuen strafrechtlichen Bestimmungen auf aktuelle Gefährdungslagen für den Staat reagieren kann.
Auf einen Verfassungsschutz, der sich für eine Organisation wie die Muslimbruderschaft nicht zuständig fühlt, könnte man auch gleich ganz verzichten.