Der „Sittenwächter“ von Kaltenleutgeben ist am Freitag im Wiener Landesgericht rechtskräftig zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der 24-Jährige wurde wegen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung schuldig gesprochen.
Interesse am IS habe er seinerzeit gehabt, „aber das hat jeder Zweite andere auch“.
(APA)
Seine Einschätzung, dass in Österreichs nordkaukasischer Asyl-Community jeder Zweite ebenfalls mit dem IS sympathisierte, ist leider völlig korrekt. Im Gegensatz zu Hitlergrüßen führte das Zeigen des IS-Fingers jedoch nicht zu Strafverfolgung.
Um ins Visier der österreichischen Behörden zu geraten, musste man schon Anstalten machen, physisch in den IS zu verreisen oder sich in Österreich benehmen, als ob der IS auch bei uns bereits an der Macht wäre (wie es der „Sittenwächter“ getan hat).
Von der österreichischen IS-Community wurde daher lediglich ein winziger Bruchteil strafrechtlich verfolgt, und die Nordkaukasier konnten die Nord-Alpen als Hinterland behalten.
Aber auch diejenigen, die als Mitglieder der IS-Terrororganisation verurteilt worden waren, bekamen von den naiven Behörden Duldungen erteilt, da man IS-Terroristen keine russischen Gefängnisse zumuten wollte (für normale Kriminelle wären sie hingegen OK).
Selbst nach dem rechten Regierungswechsel könnte der Sittenwächter immer noch von unser „unabhängigen“ Links-Justiz profitieren, um Österreichs IS-Community erhalten zu bleiben.