Gibt es noch Majestätsbeleidigung?

Der FPÖ-Bundesparteichef hatte Alexander Van der Bellen etwa wörtlich als „Mumie“ und „senil“ bezeichnet. Dies könne eine Ehrbeleidigung sein, so Staatsanwaltschaftssprecher Alois Ebner. Sobald der Bericht der Verfassungsschützer vorliege, werde man prüfen. Sollte eine strafrechtliche Verfolgung in Erwägung kommen, werde die Staatsanwaltschaft beim Bundespräsidenten um die dafür notwendige Ermächtigung ansuchen.

Weder in der österreichischen Verfassung noch im österreichischen Strafrecht gibt es einen Tatbestand der Majestätsbeleidigung. Der Bundespräsident ist wie jeder andere Bürger bzw. Beamte zu behandeln, wenn es um die Beleidigung der Ehre geht.

"Nazi-Schlampe", "Baby-Hitler", "Ziegenficker", "Wurmmittelstürmer" müssen sich Politiker zumindest im satirischen Zusammenhang gefallen lassen. Da ist eine "senile Mumie" bei einer Aschermittwochsrede wohl eine wesentlich harmlosere Schmähung.

Was im Gegensatz zur Präsidentenbeleidigung sehr wohl im österreichischen Strafgesetzbuch stünde, ist die Herabwürdigung der österreichischen Fahne. Wenn grüne Politiker oder Journalisten über die rot-weiß-roten Fahnen der "widerlichen Corona-Leugner" herziehen, sind jedoch weder Staatsanwaltschaft noch Verfassungsschutz zur Stelle.

Grundton jeder Corona-Demonstration sind Trommelwirbel, Ratschen und Sirenen in einem Meer rot-weiß-roter Fahnen. Man lässt sie im Wind tanzen, trägt sie um den Körper geschlungen oder als Fähnchen an einen Kinderwagen gesteckt.

(Profil)

Staatsanwaltschaft und Verfassungsschutz würden allerdings umgehend einschreiten, wenn ein rot-weiß-roter Staatsfeind statt der Fahne des österreichischen Staates die majestätische Regenbogenfahne herabgewürdigen würde.

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