Einheimische und legale Migranten müssen für Familienangehörige, die sie nachholen wollen, ein ausreichendes Familieneinkommen nachweisen (damit eine Zuwanderung ins Sozialsystem verhindert wird).
Bei Asylanten würde es jedoch gegen das „Recht auf Familienleben“ (Art. 8 EMRK) verstoßen, solche herzlosen Hürden für den Familiennachzug aufzustellen.
Somit wird das "Recht auf Familienleben" von Asylanten gleichheitswidrig höher gestellt als das Familienleben von Österreichern, EU-Bürgern und anderen legalen Migranten, bei denen die verlangte Erfüllung der Voraussetzungen für die Familienzusammenführung eben keinen Eingriff in das "Recht auf Familienleben" darstellt.
So schlecht die Migranten aus den Asyl-Ländern für den europäischen Arbeitsmarkt qualifiziert sind, so gut harmonieren sie mit ihren kinderreichen Familien mit unserem Wohlfahrtsstaat:
Dieser Fall sorgt im Wiener AKH für Aufregung: Ein Ehepaar aus Afghanistan, der Mann seit 2011, die Frau seit 2013 in Österreich, hat neun Kinder – und will jetzt ein zehntes, per künstlicher Befruchtung. Angeheizt wird dadurch auch die Debatte um Mindestsicherung und Beihilfen: Die Familie kassiert monatlich 5682,6 Euro.
(Krone)
Die Leistungen sind vor allem deshalb so grotesk hoch, weil neben der staatlichen Mindestsicherung auch weitere Leistungen wie die Familienbeihilfe und das Pflegegeld zusätzlich ausbezahlt werden.
Obwohl es sogar schon Gerichtsentscheidungen gibt, welche den Bezug von Familienbeihilfe bei Bezug von Mindestsicherung ausschließen, zahlen die Behörden immer noch fleißig aus.
Ein krasser Systemfehler stellt auch die zusätzliche Auszahlung des Pflegegelds (über 1.500,- für zwei pflegebedürftige Kinder im Fall der afghanischen Familie) dar.
Pflegegeld ist im Regelfall für den Zukauf von Pflege-Leistungen gedacht (man nimmt in der heutigen Gesellschaft an, dass die Angehörigen arbeiten und daher solche Leistungen zugekauft werden müssen bzw. gab es bei der Einführung des Pflegegelds noch keine Mindestsicherung und pflegende Angehörige waren daher auf das Pflegegeld für ihren eigenen Lebensunterhalt angewiesen).
Selbstverständlich kann das Pflegegeld auch an Angehörige für ihre Pflegeleistungen ausbezahlt werden.
Dann stellt das Pflegegeld für den Pflegenden jedoch ein Einkommen dar und müsste folglich von der Mindestsicherung abgezogen werden.
Im Fall der afghanischen Familie wird jedoch bedenkenlos weiter ausgezahlt, obwohl es recht gute Chancen bei Gericht gäbe, mit einer Streichung der Familienbeihilfe und mit einem Abzug der Mindestsicherung in der Höhe des Pflegegelds durchzukommen.
Der Weg des geringsten Widerstands ist es allerdings, einfach weiter auszuzahlen und sich so Scherereien zu sparen.
Vom Wildwuchs jener Leistungen profitieren auch österreichische Sozialhilfe-Empfänger, weswegen es unpopulär ist, solche Wohltaten wieder zu streichen.
Viel mehr kann man jedoch mit einer für Österreicher untypischen Großfamilie herausholen, die ja oft gerade wegen der besseren medizinischen Leistungen für einen pflegebedürftigen Familienangehörigen gekommen sind.
(Wiedenroth ist mir heute wegen seines Putinismus nicht mehr sehr sympathisch, aber einige seiner alten Karikaturen finde ich nach wie vor sehr treffend)
Obwohl diese Familien von unseren üppigen Transfer-Zahlungen leben, werden sie uns nicht dankbar sein, sondern sich von uns gedemütigt fühlen.
Das gilt besonders für die Kinder, die erleben müssen, wie die eigenen Eltern ein würdeloses Schmarotzerdasein fristen müssen.
Jene Kinder sind dann die ideale Beute für Seelenfänger, die ihnen durch den radikalen Islam die Wiedererlangung ihrer Würde versprechen.