Mein gestriger Beitrag wurde von vielen (auch von Kollegen, die ich eigentlich sehr schätze) als pietätloser Angriff gegen die anonym mit Mord bedrohte Ärztin wahrgenommen, weswegen ich ihn aus eigener Initiative gelöscht habe.

Personen, die sich zu kontroversiellen Themen öffentlich äußern, hatten schon immer ein erhöhtes Risiko, anonym bedroht zu werden. Durch das Internet wurde dieser Trend verstärkt, weil ein böses Mail schneller abgeschickt wird als ein anonymer Brief. Solchen anonymen Drohungen ausgesetzt zu sein, ist wohl eindeutig eine der Schattenseiten, einer öffentlichen Figur zu sein. Die Ärztin hat sich durch ihre Äußerungen zu einer öffentlichen Figur gemacht. Ich kann sehr gut verstehen, dass die bisher private Person nicht mit den Bedrohungen, denen sie als öffentliche Figur ausgesetzt war, klar kam. Das ist auch einer der Gründe, warum ich selbst lieber anonym schreibe.

Morddrohungen sind zu Recht mit bis zu 3 Jahren strafbar. Betroffen sind alle politischen Seiten, egal ob es sich um Politiker handelt, die gegen den politischen Islam vorgehen oder um eine Ärztin, die sich gegen Impfgegner geäußert hat. Morddrohungen sind nie akzeptabel. Natürlich auch nicht im Internet.

Mit „Hass im Netz“, zu dessen verschärfter Bekämpfung sofort nach dem Selbstmord der im Internet bedrohten Ärztin aufgerufen worden war, sind jedoch eben nicht nur anonyme Morddrohungen gemeint, wie sie die Ärztin und viele Politiker aller Richtungen schon betrafen, sondern bestimmte ungewollte politische Meinungen, die sich vor allem deswegen verstärkt im Internet finden, weil die klassischen Medien weit nach links gerückt sind und nicht mehr das gesamte politische Spektrum abdecken.

Drohungen und Diffamierungen waren nie vom Recht auf Meinungsfreiheit abgedeckt. Falsche Meinungen fielen hingegen mit sehr raren Ausnahmen wie der Holocaustleugnung, die aufgrund der besonderen Geschichte in den ehemaligen Täter-Ländern Deutschland und Österreich verboten war, sehr wohl unter das Recht auf Meinungsfreiheit. Es ist kein Zufall, dass es den Begriff "Klimaleugner" und "Coronaleugner" nur im Deutschen gibt. Natürlich wollte man damit Analogien zur ebenfalls verbotenen Holocaustleungnung suggerieren.

"Hass im Netz" ist ein Gummiparagraph, der sich perfekt dazu eignet, immer mehr falsche Meinungen als „Hass“ zu verbieten. Politischen Hass gibt es auf allen Seiten. So wurde z.B. Alice Weidel als „Nazi-Schlampe“ beschimpft, was früher wohl als Diffamierung bestraft worden wäre. Diffamierungen, die aus gutem politischen Hass erfolgen, fallen jedoch heute unter die Meinungsfreiheit, während man für im Internet geäußerte falsche Meinungen zur Migrations- oder Corona-Politik zumindest mit einem Bein im „Hass im Netz“-Paragraphen steht.

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