Österreich hat aufgrund seines hohen Anteils an tschetschenischen Asylanten (35.000) verhältnismäßig eines der größten IS-Kontingente (300, davon 150 Tschetschenen).
Die schlechte Integration der Tschetschenen ist in diesem Fall jedoch ausnahmsweise ein Glücksfall. Die Voraussetzung der dauerhaften Selbsterhaltungsfähigkeit wurde nur von sehr wenigen tschetschenischen Familien erreicht, und so haben Österreichs IS-Tschetschenen fast ausschließlich russische Pässe.
Von den 100 Jihadisten aus Österreich, die sich noch in Syrien aufhalten, kann man die Zahl der Pass-Österreicher, die man einreisen lassen müsste, vermutlich an zwei Händen abzählen.
Das ändert jedoch nichts daran, dass man mit IS-Rückkehrern wesentlich strenger umgehen muss, als dies bisher der Fall war. Denn auch diejenigen ohne Pass werden ihren Weg zurück nach Österreich finden, sofern ihnen hier (wie bisher) keine harten Sanktionen drohen. Dies könnte sogar noch weitere IS-Kameraden anlocken, die zuvor noch gar nicht in Österreich gelebt hatten.
In Österreich gibt es zwar schon eine andere Regierung, aber noch die gleiche Justiz wie in Deutschland, wo gerade eine IS-Rückkehrrerin gleich auf freien Fuß gesetzt wurde.
Eine IS-Rückkehrerin erhielt in Österreich lediglich eine bedingte Freiheitsstrafe, weil der Richter ihr nicht die Karriere als Islam-Kindergärtnerin verbauen wollte.
Nicht einmal der Obmann des schlimmsten IS-Rekrutierer-Vereins wurde ernsthaft sanktioniert. Weder wurde er vom Strafgericht verurteilt, noch wurde ihm vom Verwaltungsgericht der Asylstatus aberkannt, obwohl dies auch ohne strafrechtliche Verurteilung rechtlich möglich gewesen wäre.
Die volle Härte des richterlichen Linksstaats bekommen in Österreich nur Verfasser rechter „Hass-Postings“ oder gefährliche „Staatsverweigerer“ zu spüren.
Solange die linke Justiz dazu den rechtlichen Ermessensspielraum hat, können sich IS-Leute ins Fäustchen lachen. Deswegen ist in diesem Bereich eine massive Verschärfung des rechtlichen Rahmens, an den sich auch linke Richter zu halten haben, durch den Gesetzgeber dringend erforderlich.
Gefolgschaft für das Kalifat muss genauso streng wie Gefolgschaft für Nazis bestraft werden.