Im März 2016 erhielten zahlreiche europäische Abwehrdienste – darunter auch das heimische Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) – brisante Unterlagen. Dem FBI war es gelungen, in den Besitz von aus dem damaligen IS-Territorium stammenden Registraturblättern der Terrormiliz zu kommen. Bei der Auswertung der handschriftlich auf Arabisch verfassten Tabellen, die das FBI den europäischen Partnerbehörden übermittelte, wurde 25 Personen ein Österreich-Bezug zugeordnet. Sieben von ihnen konnten schließlich vom BVT identifiziert werden.

(ORF)

Unser BVT ist ohnehin nicht das Hellste und kriegt in der Regel wenig mit, was islamische Extremisten im In- und Ausland so treiben.

Dank der Unterlagen des FBI gelang es jedoch, einen heute 22jährigen Tschetschenen, der als IS-Terrorist geführt wurde, festzunageln.

Die fadenscheinige Ausrede, er wäre nicht zum IS, sondern nur nach Istanbul gereist, um in amourösen Absichten eine Facebook-Freundin zu besuchen, kaufte ihm die Staatsanwaltschaft nicht ab und es kam zu einem Gerichtsverfahren.

Vor Gericht stellte sich heraus, dass er über seine türkische Internet-Liebschaft, bei der er mehrere Wochen gewohnt haben will, keinerlei Angaben machen konnte. Obwohl die Ausrede total fadenscheinig war und in der Verhandlung komplett auseinanderfiel, sprach ihn der Richter „im Zweifel“ frei.

Schlechter hätte eine Ausrede kaum sein können. Bei dem Richter hätte wohl jeder Blödsinn gereicht, um den vom FBI überführten IS-Terrorist freisprechen zu dürfen.

Hätte ihn der Richter verurteilen müssen, weil er z.B. die Reise zum IS doch zugegeben hätte, wäre er wohl mit einer bedingten Strafe davongekommen.

Eine überführte IS-Terroristin tschetschenischer Abstammung wurde von ihrem österreichischen Richter ebenfalls nur zu einer bedingten Haftstrafe verurteilt, weil er ihr die Karriere als zukünftige Islam-Kindergärtnerin nicht verbauen wollte.

Gnadenlos ist die österreichische Justiz nur gegen böse Bürger, die gegen solche Zustände „Hetze“ im Internet betreiben.

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