Man kann über die Sinnhaftigkeit der Strafbarkeit von Gesten wie dem IS-Zeigefinger oder dem Hitlergruß diskutieren.
Doch selbst wenn der Hitlergruß wie der IS-Zeigefinger nicht strafbar wäre, sollten bekennende Nazis aus gewissen Positionen (Polizei, Richter, Lehrer,...) ferngehalten werden.
Für die österreichischen Behörden scheint ein IS-Zeigefinger mit einem Job als Flughafentechniker jedoch durchaus vereinbar zu sein:
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Entwarnung nach IS-Verdacht auf Flughafen Wien
Der Verdächtige fiel laut Behörden an seinem Arbeitsplatz nie negativ auf. Und ein erhobener Zeigefinger sei kein Straftatbestand. Ob der Mann weiter unter Beobachtung steht, wie die 250 in Österreich registrierten Terror-Verdächtigen, wollten die Behörden nicht bestätigen. Seinen Job dürfte er behalten.
(Kurier)
Auch der Flughafentechniker, der in Ägypten eine Bombe auf eine russische Passagiermaschine schmuggelte, war bis zu seiner Tat bestimmt ein netter Kollege, der sich nichts Verbotenes zu Schulden hatte kommen lassen.
IS-Anhänger außerhalb des IS achten natürlich (wie österreichische und deutsche Nazis), dass sie sich im Rahmen der Legalität bewegen (auch der NSU rannte nicht mit Hakenkreuz-Fahnen herum).
Solange der IS-Zeigefinger erlaubt ist, werden IS-Anhänger auf ihr Erkennungszeichen zurückgreifen. Statt diesen Vorteil bei der Erkennung von gefährlichen Extremisten zu nützen, wird aus dem Fehlen eines Verbotes die Unbedenklichkeit der Geste abgeleitet.
Den IS-Zeigefinger mag es zwar bei Muslimen schon vor dem IS gegeben haben (genauso wie es den Hitlergruß bereits vor Hitler gegeben hatte).
Es ist jedoch eine Tatsache, dass jene Geste bei der islamischen Jugend genau zur selben Zeit in Mode kam, in der sich auch der IS ausbreitete.