Wenn es darum geht, uns die Rückkehr von IS-Bräuten aufzuschwatzen, wird stets darauf hingewiesen, dass ihnen hier ohnehin ein strenges Gerichtsverfahren drohe.
In der Realität hat sich unsere Justiz zu IS-Rückkehrern stets von ihrer kuschelweichen Seite gezeigt.
In Deutschland wurde gerade eine tschetschenische IS-Rückkehrerin gleich nach ihrer Ankunft auf freien Fuß gesetzt (anders als Beate Zschäpe, die für ihr Zusammenleben mit den Uwes lebenslang bekam).
In Österreich gibt es zwar schon eine andere Regierung, aber noch die gleiche Justiz wie in Deutschland.
Eine IS-Rückkehrerin erhielt in Österreich eine bedingte Freiheitsstrafe, weil der Richter ihr nicht die Karriere als Islam-Kindergärtnerin verbauen wollte.
Nicht einmal der Obmann des schlimmsten IS-Rekrutierer-Vereins wurde ernsthaft sanktioniert. Weder wurde er vom Strafgericht verurteilt, noch wurde ihm vom Verwaltungsgericht der Asylstatus aberkannt, obwohl dies auch ohne strafrechtliche Verurteilung rechtlich möglich gewesen wäre.
Die volle Härte des richterlichen Linksstaats bekommen in Österreich nur Verfasser rechter „Hass-Postings“ oder gefährliche „Staatsverweigerer“ zu spüren.
Solange die linke Justiz dazu den rechtlichen Ermessensspielraum hat, können sich IS-Leute ins Fäustchen lachen. Deswegen ist in diesem Bereich eine massive Verschärfung des rechtlichen Rahmens durch den Gesetzgeber dringend erforderlich.