Wenn Rechtsextreme wie die Nazis die Demokratie mit einer Nazi-Diktatur ersetzen wollen, sollte sich die Demokratie selbstverständlich dagegen wehren dürfen. Zu Recht gab es in der BRD ein Verbot der verfassungsfeindlichen Kommunisten. Wer wie Erdogan die Demokratie nur als Zug benützen will, um an sein diktatorisches Ziel zu gelangen, sollte ebenfalls vom demokratischen Prozess ausgeschlossen werden.
Rechte Positionen zur Migration zu verbieten, weil es sich um rechtsextremen „Hass“ und „Hetze“ handele, ist hingegen nicht gerechtfertigt. Wieviel Migration eine Gesellschaft haben will, sollte in einer Demokratie im Rahmen eines fairen, freien Wettbewerbs der Parteien und Meinungen geregelt werden.
Nicht um politische Fragen wie rechte oder linke Positionen zur Zuwanderung ging es ursprünglich bei den Menschenrechten, sondern um Schutz vor willkürlicher Staatsgewalt, faire Verfahren und Meinungsfreiheit. Obwohl die Migration in der europäischen Menschenrechtskonvention mit keinem einzigen Wort erwähnt wird, drehen sich heute 90% der Verfahren beim EGMR um dieses Thema. Dabei gäbe es mittlerweile nicht nur in Russland oder in der Türkei, sondern auch bei uns zu den tatsächlich in der EMRK vorkommenden Bestimmungen genug zu beanstanden.
Die großen Menschenrechtsorganistionen wie Amnesty haben sich jedoch mit keinem Wort zur politisch motivierten Verfolgung der Identitären geäußert. Auch Prozesse wegen des Besitzes von Liederbüchern oder des Verfassens von Rattenfabeln scheinen die Menschenrechtler nicht zu stören, wenn es Menschen trifft, die zur Migration die falschen Ansichten vertreten.
Das in der EMRK nicht vorhandene Menschenrecht auf Migration hat die Menschenrechte derartig überlagert, dass die heutigen Menschenrechtler zumindest im europäischen Kontext andere Menschenrechtsverletzungen nicht mehr erkennen oder die Verletzungen sogar bewußt in Kauf nehmen, solange das heilige Recht auf Migration dadurch besser geschützt werden kann.