Als mehrere Millionen muslimischer Migranten ohne rechtliche Grundlage nach Deutschland einmarschieren durften, hatte Rechtsanwalt Daniel Sprafke kein Problem damit.
Wenn es hingegen um die Legalität der Auslieferung eines Mädchenmöders geht, wird der Herr Anwalt total anal:
Es bestehe der Verdacht, dass Romann „die Fahndung persönlich und ohne Ermittlungsauftrag durch gesetzliche Strafverfolgungsbehörden veranlasst“ habe, heißt es nach SPIEGEL-Informationen in der Anzeige. „Ich empfinde das Vorgehen der Behörden in diesem Fall als unerträglich. Das darf man nicht hinnehmen“, sagte Verteidiger Sprafke dem SPIEGEL.
Das wäre doch statt Horst Seehofer der ideale Innenminister für Angela Merkels Kabinett. Bei so einer Verblendung würde selbst Heiko Maas dagegen verblassen.
Wenn es nach Merkel und ihren Paladinen gegangen wäre, hätte man Herrn Ali wohl am liebsten im Irak belassen. Aus den Augen. Aus dem Sinn.
Der Spiegel hatte schon die nette Rechtsmeinung parat, dass die deutsche Justiz auch keinen Strafverfolgungsantrag hätte stellen dürfen, da ihm ja sonst womöglich im Irak die Todesstrafe gedroht hätte:
„Wir haben wenig Erfahrung, wie sich der Irak in so einer Lage verhält“, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wiesbaden. Dass der Tatverdächtige sich als irakischer Bürger in seinem Heimatland für den Tod der 14-Jährigen zu verantworten habe, sei rechtlich nicht möglich. „Im Irak droht ihm die Todesstrafe. Wir können daher keinen Strafverfolgungsantrag stellen“, sagte die Sprecherin.
Jürgen Todenhöfer konnte bei Herrn Ali wiederum den Pseudo-Strengen und Gerechten spielen, dem er die Einreise nicht erlaubt hätte, da er ganz im Gegensatz zu "normalen Flüchtlingen, die man abschiebe" nur "Geld und Zeit" koste.
Ob Herr Ali im Irak wegen eines Mordes in Deutschland tatsächlich bestraft worden wäre, ist Todenhöfer wohl genauso wurscht wie andere jüdische Opfer muslimischer Täter in Deutschland.