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"Nazi-Schlampe" darf im Staatsfernsehen "satirisch" über eine Oppositionspolitikerin gesagt werden, obwohl Nationalsozialismus ein strafrechtlicher Tatbestand ist und "Schlampe" eine sexistische Herabwürdigung von Frauen.
Wer es jedoch wagt, im Internet Witze über die "Scheißhausexpertin" Annalena Baerbock zu reißen, muss mit einer Verurteilung zu einer Haftstrafe von 8 Monaten rechnen.
“Scheißhausexpertin” ist dabei keine aus dem Nichts gegriffene Beleidigung, sondern bezieht sich auf ein von Baerbocks Ministerium selbst verbreitetes Video, in dem Baerbock erklärte, was unter “feministischer Außenpolitik” zu verstehen sei. Als Beispiel dienten ihr der Bau von Sanitäranlagen nach feministischen Kriterien.
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Ttavoc bewertete diesen Eintrag 01.05.2023 13:09:17
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