Ein aus Simmering stammender, bisher unbescholtener Schüler, der bis zu seiner Festnahme im April 2017 über Soziale Netzwerke für den IS Propaganda betrieben hatte, erhielt 26 Monate unbedingt. Ein gebürtiger Tschetschene, der sich seit 2005 in Österreich befindet, bekam 15 Monate, davon fünf unbedingt. Der Rest wurde dem 19-Jährigen unter Setzung einer dreijährigen Probezeit auf Bewährung nachgesehen. Er wurde auf freien Fuß gesetzt, weil er die fünf Monate in der U-Haft abgesessen hat.
(ORF)
Der tschetschenische IS-Terrorist erhielt nicht einmal ein Fünftel der Strafe (5 Monate), die über den österreichischen Schwachkopf (26 Monate) verhängt worden war.
26 Monate unbedingte Haft ist ein Strafausmaß, das schon fast dem Niveau des Verbotsgesetzes für einheimische Nazis entspricht.
Es wäre absolut gerechtfertigt, Islamisten wie Nazis zu behandeln. Das sollte aber dann für alle Islamisten gleich gelten. Offenbar behandelt die einheimische Justiz nur einheimische Islamisten wie einheimische Nazis. Und das auch nur, wenn zur IS-Gesinnung auch handfeste Terrorpläne hinzukommen.