Strache argumentierte, dass Migration kein Menschenrecht werden dürfe. Das mit dem Pakt ein Recht auf Migration geschaffen werde, bestritt Völkerrechtler Nowak vehement. Das sei ein vorgeschobenes Argument: „Aufgrund des Migrationspakts wird sich nicht, auch nicht in 20 Jahren, ein Recht auf Migration ergeben.“
Rechtlich gesehen habe der Ausstieg „nicht viele Konsequenzen, weil er (Anm. der Pakt) rechtlich nicht verbindlich ist“. Zudem sei Österreich schon durch zahlreiche andere internationale Verträge gebunden. Das Verbot von Sammelabschiebungen etwa sei in der Europäischen Menschenrechtskonvention enthalten, soziale Rechte ergäben sich aus der Europäischen Sozialcharta und dem UNO-Pakt über soziale Rechte.
(ORF)
In der EMRK steht kein Wort von Sammelabschiebungen. Und trotzdem haben die Richter des EGMR offenbar den linken Anwälten Recht gegeben, die so ein Recht aus der EMRK abgeleitet haben.
Genauso werden sich diese linken Richter auch auf den „unverbindlichen“ Migrationspakt berufen, um damit illegalen Migranten verbindliche Aufenthaftsrechte zu erteilen.
Unverbindlich bleibt der Pakt hingegen für Iran, Saudi-Arabien, Katar, Türkei, Rusland, China. Bei der UNO dürfen Regime, die auf Rechtsstaatlichkeit pfeifen und Bürgerrechte mit Füßen treten, auf gleicher Augenhöhe über Menschenrechte mitreden. Daran halten müssen sich aber nur die westlichen Gutländer.
Mit Pakistan & Co. einen Pakt über die Migration zu schließen, ist Selbstmord. Sollen die Gutländer weiter mit der UNO packeln. Österreich ist zum Glück draußen.